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    Beinahe Multimillionär  4464  0 Kommentare Unter den Teppich gekehrt: Bank verrechnet sich und tut so als wäre nichts gewesen

    Obwohl sie die Stornierungsfrist verstreichen ließ, hat die BNP Paribas einen Kaufvertrag von Wertpapieren wegen eines gigantischen Rechenfehlers eigenmächtig aufgehoben. Hätte die Großbank zu ihrem Fehler gestanden, wäre der Begünstigte jetzt Multimillionär.

    Dieser Fall spiegelt das Kräfteverhältnis zwischen internationalen Großbanken und ihren Privatkunden einmal mehr auf bittere Art und Weise wieder. Denn wo der Kunde im Verlustfall regelmäßig auf sein individuelles Risiko hingewiesen wird, sieht sich die Bank oftmals nicht in der Pflicht, die Verantwortung nach eigens begangenen Fehlern zu übernehmen. Bei der BNP Paribas hätte solch ein Fehler fast dazu geführt, dass ein privater Wertpapierhändler heute Multimillionär wäre. Aber eben nur fast.

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    Denn obwohl sich die französische Großbank bei der Transaktion mit dem Privathändler mal eben um den Faktor 500 verrechnet hat und die Stornierungsfrist trotz dessen verstreichen ließ, lieferte sie die gekauften Papiere am Ende schlicht nicht aus.

    Insgesamt 3.000 Multi-Express-Zertifikate hatte der Kunde zu je 108,80 Euro gekauft. Eigentlich waren die Papiere aber jeweils 54.312 Euro wert. Der Mann hätte damit ein Wertpapierpaket in Höhe von 163 Millionen Euro für gerade einmal 326.400 Euro erhalten. Nachdem die Bank ihren Fehler über eine Woche später bemerkte, löschte sie die Buchung flugs aus dem Wertpapierkonto des Kunden.

    Dieser hat sich nun rechtlichen Beistand eingeholt. Sein auf Anlegerschutz spezialisierter Fachanwalt Mario Bögerlein erklärte gegenüber dem "Focus": Eine Bank, die einen Fehler in dieser Größenordnung nicht bemerkt, handelt grob fahrlässig und ist schon deshalb nicht schutzwürdig.“ Außerdem habe das Institut wegen Überschreitung der Stornierungsfrist gegen seine eigenen Mistrade-Regeln verstoßen.

    Auch sich wenn die Prozesskosten bereits in der ersten Instanz auf knapp 900.000 Euro belaufen, will der Kunde im Notfall weiter klagen. Sein Anwalt bewertet die Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang als "deutlich überdurchschnittlich".




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