Tesla
Die Börsenaufsicht ermittelt wegen möglicher Insidergeschäfte
Lieber Leser,
sowohl das US-Magazin „Fortune“ als auch das „Wall Street Journal“ berichteten übereinstimmend über Ermittlungen der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gegen Tesla im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall, der auf den Gebrauch des Autopiloten zurückzuführen war. Es geht um die Frage, ob das Unternehmen die Nachricht zu lange zurückgehalten hat. Denn zwischen dem Crash und der öffentlichen Bekanntgabe verkaufte der Konzern ein Aktienpaket im Wert von 1,4 Mrd. US-Dollar.
Die Chronologie der Ereignisse
Der Unfall ereignete sich am 7. Mai. Tesla platzierte sein Aktienpaket am 18. Mai am Markt. Der Erlös soll für den Ausbau der Produktion dienen. Die Medien griffen den Crash aber erst Ende Juni auf, als die Ermittlungen der US-Verkehrsbehörde in diesem Fall bekannt wurden. Auf eine Ad-hoc-Mitteilung hatte der Konzern verzichtet. Wurde hier also mit gezinkten Karten gespielt?
Tesla wehrt sich gegen die Vorwürfe
Zum einen weist das Unternehmen darauf hin, dass die Untersuchungen zum Unfallgeschehen bis Ende Mai angedauert hätten. Zum anderen hätte sich der Aktienkurs nach der Medienberichterstattung kaum verändert. Das mag richtig sein. Aber das ist eigentlich nicht der Punkt. Denn sofern die Konzernleitung keine Hellseher beschäftigt, konnte sie schlichtweg nicht wissen, ob und wie sich der Kurswert infolge der Nachricht verändern würde.
Börsenaufsicht wird wohl keinen Präzedenzfall schaffen wollen
Bisher geht die Börsenaufsicht wohlgemerkt nur einem Anfangsverdacht nach, wie das „Wall Street Journal“ klarstellt. Das Ermittlungsverfahren könnte aus einem ganz einfachen Grund eingestellt werden. Bei Tesla mag der Zusammenhang zwischen Autopilot und tödlichem Unfall ein heikles Thema sein, bei dem die Anleger gerne rechtzeitig informiert wären. Doch was folgt daraus, wenn die SEC nun Tesla deswegen verdonnert?
Demnächst wäre jeder börsennotierte Automobilhersteller gezwungen, einen schweren Verkehrsunfall mit seinen Fahrzeugen zu melden, um einem Verfahren vorzubeugen. Man stelle sich diese tägliche Flut an Mitteilungen einmal bildlich vor. Das kann weder im Sinne der Börsenaufsicht noch der Anleger sein.
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Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse