checkAd

    Baufinanzierung  8720  0 Kommentare Widerrufsjoker - BGH-Urteil ermöglicht Sparkassen-Kunden die Rückabwicklung des Darlehens

    Für Sparkassen-Kunden, die in den Jahren 2003 bis 2009 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs wie ein Lottogewinn. Denn es ermöglicht, über eine Rückabwicklung viel Geld zu sparen. Doch es gibt eine Voraussetzung. Wie Sie jetzt vorgehen müssen, erfahren Sie hier.

    Der BGH hatte eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung aus Kreditverträgen der Sparkassen für ungültig erklärt. Darlehen, die diese Widerrufsbelehrung haben, können rückabgewickelt werden – und zwar unabhängig davon, ob die Kredite noch laufen oder bereits beendet sind. Damit ergibt sich für Kreditnehmer ein Einsparpotenzial von vielen Tausend Euro. In Frage kommen vor allem Darlehen, bei denen in der Widerrufsbelehrung eine Fußnote verwendet wurde, in der es heißt: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“.

    Was bedeutet genau die Rückabwicklung eines Darlehens? Nun, im Prinzip wird dabei so getan, als sei der Kredit niemals zustande gekommen. Im Details sieht das dann so aus:

     

    1. Noch laufende Darlehen

    Bei noch laufenden Darlehen wird das Darlehen aufgelöst. Als Kreditnehmer sparen Sie somit die teilweise erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen umschulden. Dabei ist Ihnen die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/umschuldung gerne behilflich. Der Clou ist jedoch: Zusätzlich zur Auflösung des Darlehens muss Ihnen die Bank sämtliche Zahlung verzinsen, die Sie seit Beginn des Darlehens geleistet haben. Dies betrifft alle Zinszahlungen sowie sämtliche Tilgungen und Sondertilgungen. Je älter das Darlehen ist und je stärker Sie getilgt haben, desto höher ist hier Ihr Anspruch. Im Durchschnitt beläuft sich diese Nutzungsentschädigung meist auf 10-20 Prozent der Kreditsumme. Dieser Betrag wird dann von der Restschuld abgezogen, die Sie der Bank bei Auflösung des Darlehens schulden. Hier schlummert also ein riesiges Potenzial.  

    1. Bereits beendete Darlehen

    Auch für bereits beendete Darlehen ist das Urteil hochinteressant. Denn auch hier haben Sie Anspruch auf die Nutzungsentschädigung. Diese kann hier sogar noch deutlich höher ausfallen, da schließlich die komplette Tilgungssumme von der Bank zu verzinsen ist - und zwar ab dem Tag, zu dem das Darlehen vollständig getilgt wurde. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch die Nutzungsentschädigung in Ihrem konkreten Fall etwa ausfallen könnte, nutzen Sie den Rückabwicklungsrechner der IG Widerruf. Mussten sie für die frühzeitige Beendigung des Darlehens eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, so muss Ihnen das Kreditinstitut diese im Zuge einer Rückabwicklung erstatten – und zwar zuzüglich Zinsen. Insgesamt kann also auch die Rückabwicklung eines bereits beendeten Darlehens äußerst lukrativ sein.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 1 von 2

    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Widerrufsjoker - BGH-Urteil ermöglicht Sparkassen-Kunden die Rückabwicklung des Darlehens Für Sparkassen-Kunden, die in den Jahren 2003 bis 2009 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs wie ein Lottogewinn. Denn es ermöglicht, über eine Rückabwicklung viel Geld zu sparen. Doch es gibt eine Voraussetzung. Wie Sie jetzt vorgehen müssen, erfahren Sie hier.