PTA-HV
Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Ahrensburg (pta033/20.07.2016/15:00) - Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN: DE000A1E8G88
Wertpapierkennnummer: A1E8G8
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Montag, dem 29. August 2016 um 10:00 Uhr
im Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Lesen Sie auch
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Konzernlagebericht des Vorstandes zum 31. Dezember 2015 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.167.226,59 aus. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der
Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom
Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen
Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungs-punkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 auf neue Rechnung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.313.080,03 auf neue Rechnung vorzutragen und
folgenden Beschluss zu fassen:
Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.313.080,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015