Staatsanwaltschaft weist Zweifel im Fall Unister zurück
DRESDEN (dpa-AFX) - Die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft hat Zweifel an der Objektivität der Staatsanwälte im Fall des insolventen Leipziger Internetunternehmens Unister zurückgewiesen. Generell seien Staatsanwälte verpflichtet, bei der Aufklärung von Straftaten objektiv vorzugehen, sagte der Sprecher der obersten sächsischen Anklagebehörde am Montag in Dresden. "Das gilt zugunsten und zulasten der Beteiligten."
Laut "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) wird bei Unister bemängelt, dass die bei der Generalstaatsanwaltschaft angegliederte Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) im Zusammenhang mit dem tödlichen Flugzeugabsturz der beiden Unister-Gesellschafter Thomas Wagner und Oliver Schilling eingeschaltet wurde. Diese Einheit ist auch im laufenden Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften durch Unister tätig.
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Im Rahmen der Untersuchungen der Todesumstände von Unister-Gründer Thomas Wagner könnten die Ermittler auch an Dokumente gelangen, die zur Verteidigungsstrategie des Unternehmens vor dem Landgericht gehörten, schrieb die "LVZ" unter Berufung auf Unister-Insider. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein bestätigte, dass dieselben Staatsanwälte auch mit den aktuellen Ermittlungen befasst seien. Er habe aber keinen Grund, an ihrer Objektivität zu zweifeln. An eine Abgabe der Ermittlungen an andere Staatsanwälte werde nicht gedacht./fi/DP/men