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    Rente - Minizins  3654  1 Kommentar Problem Pensionszusage: Doppelter Schaden durch Niedrigzinsen

    Die Rente ist nicht sicher, das hat sich mittlerweile rumgesprochen. Gut, wenn sich die Arbeitnehmer auf eine zusätzliche betriebliche Pensionszusage berufen können. Doch in den Zeiten der Niedrigzinspolitik geraten viele Firmen mit ihren Zusagen in Bedrängnis. Sie müssen mehr Geld zurücklegen, um ihr Versprechen einhalten zu können. Und: zugleich durch die Steuerbelastung auf fiktive Gewinne mehr Steuern zahlen.

    Das Problem mit den Niedrigzinsen

    Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) gibt es zwei wesentliche Probleme: Erstens lasten frühere Pensionszusagen auf den Bilanzen der Unternehmen. Aufgrund der Minizinsen müssen die Firmen, um ihren Zusagen weiter nachkommen zu können, mehr Geld für die Zukunft einplanen. Laut IW-Studie haben sich die Rückstellungen zwischen 2008 und 2014 von knapp 22.000 auf 37.000 Euro pro Kopf erhöht. Dabei gilt folgende Rechnung: Sinkt der Zinssatz um einen Prozentpunkt, legen die Pensionsrückstellungen zwischen 14 und 17 Prozent zu.

    Zweitens interessiert den deutschen Staat die Mehrbelastung nicht. Bislang geht das Steuerrecht von deutlich höheren Zinsen auf die Geldanlagen aus. Demzufolge müssen die Firmen Steuern auf fiktive Gewinne zahlen. Laut einer IW-Studie summiert sich diese Steuerbelastung auf insgesamt 20 bis 25 Milliarden Euro. Zwar können sie sich das Geld später vom Fiskus zurückholen, doch fehlt es aktuell in der Kasse. Diese Situation sei brandgefährlich, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze: „Den Unternehmen fehlt es an Liquidität, weil sie zu viel Geld ans Finanzamt abführen müssen. Also schieben sie Investitionen auf oder verzichten ganz auf sie.“ Im Endergebnis könnten sogar Arbeitsplätze auf der Kippe stehen oder Firmen zahlungsunfähig werden.

    Für den Steuerexperten Hentze ergeben sich zwei Handlungsoptionen: Zum einen sollte der handelsrechtliche Zinssatz, der für die Höhe der Pensionsrückstellungen maßgeblich ist, über eine längere Zeitspanne berechnet werden. Und zum anderen sollte der aktuell geltende steuerrechtliche Zinssatz reduziert und damit an die Realität angepasst werden.
     





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