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     4982  0 Kommentare Widerrufsjoker: LG Hamburg erklärt Widerrufsbelehrung der DSL-Bank für fehlerhaft

    Erneut hat ein Gericht eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung aus der Zeit nach 2010 für fehlerhaft erklärt. Diesmal betrifft es die DSL-Bank. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Baufinanzierung aus dem Jahr 2011 rückabwickelt werden muss. Damit greift der Widerrufsjoker, obwohl die Bank den gesetzlichen Mustertext verwendet hat. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) können Verbraucher prüfen lassen, ob sie auch profitieren können.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg (325 O 42/16) ist deswegen so spannend, weil es eine große Zahl von Baufinanzierungen betrifft, die trotz der jüngsten Gesetzesänderung immer noch widerrufbar sind. Damit können zahlreiche Immobilienbesitzer von diesem Urteil profitieren. Zudem hat die DSL für die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Mustertext verwendet und diesen auch ordnungsgemäß hervorgehoben – also auf den ersten Blick eigentlich alles richtig gemacht.

    Doch der Fehler ist an einer anderen Stelle passiert. Denn im Anschluss an die Widerrufsbelehrung findet sich im Vertrag der DSL-Bank ein weiterer Textkasten. Dort steht unter der Überschrift: „Verbindlichkeit dieses Antrages/ Bindefrist“ folgender Text:

     

    Durch Unterzeichnung dieser Erklärung gibt der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages ab. Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertragesangebotes (sic!) durch den Darlehensnehmer.

     

    An diesem Text stören sich die Hamburger Richter. Ihrer Meinung nach entwertet dieser Zusatz die Widerrufsbelehrung, weil „selbst ein verständiger und aufmerksamer Verbraucher nicht sicher erkennen kann, ob ihm ein Recht zum Widerruf des Verbraucherdarlehens zusteht.“ Somit sticht der Widerrufsjoker.

    Problematisch sei insbesondere, dass die beiden Fristen für Bindung (ein Monat) und Widerruf (zwei Wochen) auseinander liegen. „Die Erklärung über die Bindefrist ist danach auch in zeitlicher Hinsicht geeignet, beim Verbraucher den Eindruck zu vermitteln, dass er von seinem Widerrufsrecht nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne“, so die Hamburger Richter.

    Verbraucher, die eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, sollten diese durch die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info kostenlos auf solche oder ähnliche Fehler in der Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Werden dabei Fehler festgestellt, dann haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe des Widerrufsjoker aus ihrem Darlehen auszusteigen. Dies kann eine enorme Zinsersparnis bringen.

    So lag der durchschnittliche Zinssatz für 10jährige Baufinanzierungen in den Jahren 2011 und 2012 noch bei rund vier Prozent. Im Moment kosten vergleichbare Kredite nur noch rund ein Prozent Zinsen. Wer also mit Hilfe des Widerrufsjokers aus einem laufenden Darlehen aussteigt, kann seine Zinsbelastungen vierteln.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet im Anschluss an die kostenlose Prüfung mit Hilfe der angeschlossenen Anwälte auch die Durchsetzung des Widerrufs gegenüber den Banken. Die Kosten dafür werden in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Zudem kommt auch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer in Frage. Näheres unter www.widerruf.info


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: LG Hamburg erklärt Widerrufsbelehrung der DSL-Bank für fehlerhaft Erneut hat ein Gericht eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung aus der Zeit nach 2010 für fehlerhaft erklärt. Diesmal betrifft es die DSL-Bank. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Baufinanzierung aus dem Jahr 2011 rückabwickelt werden muss. Damit greift der Widerrufsjoker, obwohl die Bank den gesetzlichen Mustertext verwendet hat. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) können Verbraucher prüfen lassen, ob sie auch profitieren können.