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     1320  0 Kommentare Da war das Auto weg - Was Urlauber beachten sollten

    Die gute Nachricht: Egal, ob ein Auto daheim vor der Haustür oder während des Urlaubs im Ausland geklaut wird, die Kfz-Teilkasko-Versicherung übernimmt den Schaden.

    Die gute Nachricht: Egal, ob ein Auto daheim vor der Haustür oder während des Urlaubs im Ausland geklaut wird, die Kfz-Teilkasko-Versicherung übernimmt den Schaden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer seine sogenannten Obliegenheiten beachtet. Heißt im Klartext: „Jeder Versicherungskunde hat Rechte und Pflichten. Wer seine Pflichten nach einem Schaden einfach ignoriert, könnte Probleme mit dem Versicherer bekommen. Dies geht möglicherweise sogar bis zur Weigerung, den Versicherungsschaden zu begleichen“, weiß Dieter Fromm, Geschäftsführer der Kölner Finanzplattform moneymeets.com.

    Erste und wohl wichtigste Obliegenheit des Versicherungsnehmers: Er muss seinen Schaden umgehend melden. Dies bedeutet, dass der Bestohlene den Diebstahl seines Autos umgehend bei der örtlichen Polizei anzeigen muss, kurz danach auch bei seinem Kfz-Versicherer. Wer seine Versicherung erst nach dem Urlaub informiert, hat wegen Pflichtverletzung möglicherweise schlechte Karten. Wichtig: Die Diebstahlsmeldung sollte schriftlich erfolgen und nicht telefonisch beim Sachbearbeiter oder einem Callcenter des Versicherers. Eine Mail reicht als Erstinformation.

    Im Anschluss bekommen die deutsche Polizei und der Kfz-Versicherer eine Kopie der Diebstahlsanzeige, die der Bestohlene bei der Polizei am Urlaubsort gemacht hat. Zum Ablauf: Umgehend, also von heute auf morgen, zahlt der Versicherer den Schaden nicht. Dies passiert erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartezeit, in der das gestohlene Fahrzeug möglicherweise wiederauftaucht und dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wie viel Geld der Versicherer nach Verstreichen dieser Wartezeit überweist, unterschieden werden: Listenpreis, Kaufpreis und Zeitwert, hängt von zwei Kriterien ab. Naturgemäß vom Alter des Fahrzeugs und von den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bevor sich der Bestohlene mit seinem Versicherer streitet, sollte er das Regelwerk sorgfältig prüfen.

    Tipp: Praktisch jeder Kfz-Versicherer hat spezielle Schutzbriefe fürs Ausland im Angebot. Wird das Auto geklaut, übernimmt der Versicherer für Heim- oder Weiterreise mit einem Mietwagen, dem Flugzeug oder der Bahn. Eine weitere Leistung, die möglicherweise sinnvoll ist: Der Versicherer zahlt auf Grundlage des Schutzbriefes den Rücktransport des Fahrzeugs und dessen Verschrottung nach einem Totalschaden hat, weil die Diebe es gegen den nächsten Baum gesetzt haben.

     



    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
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