PKW-Maut vor EuGH
Bye, bye PKW-Maut? EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Diskriminierung
Absage an die PKW-Maut? Laut EU-Kommission droht der geplanten PKW-Maut in Deutschland schon vor ihrer Einführung das Aus. Der Grund: Die geplante Abgabe stelle eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer dar. Nachdem die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr ein Verfahren aufgrund der Verletzung von EU-Recht eingeleitet hatte, soll nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen. Die Bedenken gegen die deutsche PKW-Maut konnten trotz zahlreicher Kontakte zwischen den europäischen und deutschen Behörden nicht ausgeräumt werden.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zuversichtlich, dass die umstrittene PKW-Maut vor dem EU-Gericht Bestand haben wird. "Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen", sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Und ergänzt: "Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann." Zugleich begrüßte Dobrindt, dass Bewegung in die Sache komme.
Hintergrund: PKW-Maut (Gesetz vom 8. Juni 2015)
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Die PKW-Maut müssen sowohl die In- als auch die Ausländer zahlen. Die EU-Kommission beanstandet die Diskriminierung ausländischer Autofahrer auf zwei Ebenen: Erstens bekämen deutsche Autofahrer die Mautgebühren über die Kfz-Steuer zurück. Zweitens sei die Gebühr vor allem für Kurzzeit-Vignetten, die wohl zumeist von ausländischen Autofahrern genutzt werden würden, überproportional teuer. Damit verstoße die geplante Pkw-Maut gegen die europäischen Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.