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    Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab  451  0 Kommentare Greenpeace Energy will Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen

    Hamburg (ots) - Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy prüft
    Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen
    Union zugunsten des Subventionspakets für das geplante britische
    Atomkraftwerk Hinkley Point C. Das dem EuGH nachgeordnete Gericht
    hatte eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und
    Österreich gegen hohe staatliche Subventionen für das AKW-Projekt als
    nicht zulässig abgewiesen. Der Rechtsstreit hat grundsätzliche
    Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend
    weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen
    Ländern dienen kann. "In unserer Klage geht es nicht nur um die
    wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um
    Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick
    auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um
    eine entscheidende Weichenstellung für die europäische
    Energiepolitik", sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace
    Energy. "Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der
    Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten
    britischen Atomsubventionen abweist", so Tangermann.

    Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut
    einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108
    Milliarden Euro. Zusätzlich verspricht der britische Staat dem
    Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger
    Milliardenhöhe. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt.
    Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die
    oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen,
    Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall,
    Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG. Das
    Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung
    überarbeitet worden. Gestern erst hatte EDF den neuen
    Beihilfebedingungen zugestimmt.

    Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und
    Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen
    staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und
    verkaufen kann. Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass
    das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar
    beeinflusst, andere Energieanbieter sowie Betreiber von
    Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar
    Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker belastet.

    "Durch unsere Klage - und die damit verbundene Aufmerksamkeit -
    haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen
    Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses
    riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern", sagt Sönke
    Tangermann. "Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen
    Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley
    Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil
    Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt
    ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden
    wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten
    Sachverstand", sagt Sönke Tangermann.

    Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn
    planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist
    derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn. Die vier Staaten hatten
    Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu
    Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen,
    um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu
    verteidigen. Sollten die AKW-Projekte in der EU nach dem Vorbild von
    Hinkley Point C realisiert werden, drohen nach Ansicht von Greenpeace
    Energy noch stärkere Verzerrungen auf den immer enger vernetzten
    europäischen Energiemärkten.

    Mehrere Unternehmen der Klägergemeinschaft haben sich deshalb
    Mitte Februar mit einer offiziellen Stellungnahme am
    Beihilfeprüfverfahren um das ungarische AKW-Projekt Paks II
    beteiligt. Greenpeace Energy hatte zudem Anfang April in Brüssel auf
    Einladung der EU-Kommission bei der Generaldirektion Wettbewerb seine
    Kritik an den ungarischen AKW-Plänen vorgetragen. "Unabhängig vom
    weiteren Gang des Verfahrens um Hinkley Point C werden wir auch die
    Entwicklung im Fall Paks II sehr kritisch begleiten und uns auch in
    Zukunft gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen für europäische
    AKW-Bauten engagieren", sagt Sönke Tangermann von Greenpeace Energy.
    "Sollte die EU-Kommission das geplante ungarische Finanzierungspaket
    ebenfalls durchwinken, werden wir auch hier weitere juristische
    Schritte ernsthaft prüfen", so Tangermann.

    OTS: Greenpeace Energy eG
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    Pressekontakt:
    Christoph Rasch
    Politik und Kommunikation
    Greenpeace Energy eG
    Telefon 040 / 808 110 - 658
    christoph.rasch@greenpeace-energy.de
    www.greenpeace-energy.de


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