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     1308  0 Kommentare Trotz privater Haftpflicht sollten Eltern hellwach bleiben

    **Eine Minute nicht hingeschaut, und schon ist es passiert. Der siebenjährige Sohn trifft mit seinem Ball genau die Fensterscheibe des Nachbarhauses, die klirrend zerspringt. Ein Klassiker, der sich jedes Jahr in Deutschland unzählige Male ereignet.**

    Eine Minute nicht hingeschaut, und schon ist es passiert. Der siebenjährige Sohn trifft mit seinem Ball genau die Fensterscheibe des Nachbarhauses, die klirrend zerspringt. Ein Klassiker, der sich jedes Jahr in Deutschland unzählige Male ereignet. Ein ebenfalls besonders häufiger Schadensfall: Die neunjährige Tochter stellt ihr Fahrrad ziemlich wackelig neben einem nagelneuen Auto ab. Wie von Geisterhand kippt es um, prallt gegen den Wagen und hinterlässt eine Delle in der Beifahrertür. Der Schaden ist zwar kaum zu sehen, doch die Ausbesserung kostet einige hundert Euro.

    Jeder weiß: Eltern haften für Ihre Kinder. Weshalb eine private Haftpflichtversicherung zur existenziell wichtigen Vorsorge für Familien gehört. Darauf weisen auch Verbraucherschützer immer wieder hin.

    „Grundsätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden, die jemandem anderen zugefügt werden“, erläutert Dieter Fromm, Geschäftsführer der Finanzplattform moneymeets.com. Ob der private Haftpflichtversicherer aber tatsächlich zahlt, wenn ein Kind einen Schaden verursacht, hängt von einigen Faktoren ab - etwa von der Schuldfähigkeit des Kindes. So gelten Jungen und Mädchen unter sieben Jahren vor dem Gesetz als „schuldunfähig“. Folge: Versicherer müssen grundsätzlich keinen Schadenersatz bei jüngeren Verursachern leisten. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, sagt moneymeets-Chef Fromm: „Manche privaten Haftpflichtversicherer regulieren jedoch auch Schäden, die von schuldunfähigen Kindern verursacht wurden. Klarheit verschafft ein Blick in das Kleingedruckte der Tarifbestimmungen.“

    Ist hingegen der Kleine oder die Kleine mindestens sieben Jahre alt, deshalb schuldfähig und hat einen Schaden verursacht, stellen sich zwei weitere Fragen: Hatte die versicherte Person, in der Regel die Mutter oder Vater eine Aufsichtspflicht über das Kind? Und: Wurde diese Aufsichtspflicht verletzt?

    Insbesondere die letzte der beiden Fragen lässt sich häufig nur schwer beantworten. Denn wie weitreichend die Aufsicht eines Erwachsenen über ein oder mehrere Kinder sein muss, hängt letztlich vom Alter und von der Einsichtsfähigkeit der Kinder ab. So wird ein siebenjähriger Junge im Eifer des Spiels weit weniger vernunftgesteuert sein als ein Zwölfjähriger. Folge: Der Jüngere von beiden muss sorgfältiger und intensiver beaufsichtigt werden als der ältere.

    Wichtig: Die Aufsichtspflicht über Kinder, insbesondere im Kindergarten- oder Grundschulalter, kann auch delegiert werden. Etwa wenn der eigene Sohn bei einem Freund den Nachmittag verbringt oder aber Freunde der Kinder zum Spielen ins Haus kommt. Bei der Aufsichtspflicht ist es wichtig, dass zwischen den jeweiligen Eltern klare Absprachen getroffen werden. Geschieht das nicht, steht nach einem möglichen Schaden, den eines der Kinder verursacht hat, der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Weitere Infos unter www.moneymeets.com.




    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Trotz privater Haftpflicht sollten Eltern hellwach bleiben **Eine Minute nicht hingeschaut, und schon ist es passiert. Der siebenjährige Sohn trifft mit seinem Ball genau die Fensterscheibe des Nachbarhauses, die klirrend zerspringt. Ein Klassiker, der sich jedes Jahr in Deutschland unzählige Male ereignet.**