Atom-Moratorium
Falsches Gericht: E.On verliert Prozess um Schadenersatz - Drohen nun Aktionärsklagen?
Das Erdbeben an der Ostküste Japans im März 2011 und die folgende Reaktorkatastrophe in Fukushima rückte auch in Deutschland die Debatte über die Nutzung von Kernenergie sowie die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke wieder in den Fokus. Mit dem Beschluss zum so genannten Atom-Moratorium vom 14. März 2011 kurz darauf, wurden alle 17 deutschen Kernkraftwerke für drei Monate einer Sicherheitsprüfung unterzogen.
E.On klagt… Das Problem mit dem falschen Gericht.
Gegen dieses Moratorium hatte der Energieriese E.On geklagt. 380 Millionen Euro verlangte der Energiekonzern als Schadensersatz von Land und Bund, weil der Konzern nach dem Reaktorunfall von Fukushima gezwungen wurde, seine Atomkraftwerke für das dreimonatige Moratorium herunterzufahren. Nix da, sagten die Richter des Landgerichts Hannover und wiesen die Klage ab. Doch damit will sich E.On nicht zufrieden geben. Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat der Energiekonzern Berufung einlegt.
Die Aussichten auf einen Erfolg der Berufung sind jedoch nicht rosig: Die Richter haben bereits festgestellt, dass das Moratorium einst per „Verwaltungsakt“ erlassen wurde und E.On dagegen vor dem Verwaltungsgericht hätte vorgehen können. Weil E.On das damals aber nicht einmal versucht hat, habe es jetzt auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Kommt es zur Klageflut der Aktionäre?
Bleibt E.On auch im Berufungsverfahren erfolglos, dürfte sich der Konzern einer Klageflut der Aktionäre ausgesetzt sehen, die dann argumentieren, E.On habe nicht gut auf ihr Geld aufgepasst. Aktionärsschützer wie die der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sind bereits „alarmiert“, wie ein Sprecher gegenüber der „WirtschaftsWoche“ ausführte.
Hintergrund:
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Am 11. März 2011 um 14:46:23 Uhr (Ortszeit) erschütterte ein Erdbeben die Ostküste der japanischen Hauptinsel Honshū. Das Beben dauerte nur gut zwei Minuten, doch die Folgen waren verheerend. Es kam zu schweren Störfällen im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Fukushima I) in Ōkuma. Große Mengen an radioaktivem Material wurden freigesetzt und kontaminierten Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel an Land und im Meer. Am 14. März 2011 verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel ein dreimonatiges Atom-Moratorium als Grundalge für die Sicherheitsprüfung aller 17 deutschen Kernkraftwerke. Sieben der ältesten Kernkraftwerke Deutschlands und das AKW Krümmel wurden kurz darauf abgeschaltet. Die Umsetzung lag in den Händen der Bundesländern, in denen diese Kraftwerke stehen.