checkAd

    Atom-Moratorium  3053  1 Kommentar Falsches Gericht: E.On verliert Prozess um Schadenersatz - Drohen nun Aktionärsklagen?

    Das Erdbeben an der Ostküste Japans im März 2011 und die folgende Reaktorkatastrophe in Fukushima rückte auch in Deutschland die Debatte über die Nutzung von Kernenergie sowie die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke wieder in den Fokus. Mit dem Beschluss zum so genannten Atom-Moratorium vom 14. März 2011 kurz darauf, wurden alle 17 deutschen Kernkraftwerke für drei Monate einer Sicherheitsprüfung unterzogen.

    E.On klagt… Das Problem mit dem falschen Gericht.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu E.ON SE!
    Short
    13,28€
    Basispreis
    0,86
    Ask
    × 14,34
    Hebel
    Long
    11,60€
    Basispreis
    0,90
    Ask
    × 14,02
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Gegen dieses Moratorium hatte der Energieriese E.On geklagt. 380 Millionen Euro verlangte der Energiekonzern als Schadensersatz von Land und Bund, weil der Konzern nach dem Reaktorunfall von Fukushima gezwungen wurde, seine Atomkraftwerke für das dreimonatige Moratorium herunterzufahren. Nix da, sagten die Richter des Landgerichts Hannover und wiesen die Klage ab. Doch damit will sich E.On nicht zufrieden geben. Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat der Energiekonzern Berufung einlegt.

    Die Aussichten auf einen Erfolg der Berufung sind jedoch nicht rosig: Die Richter haben bereits festgestellt, dass das Moratorium einst per „Verwaltungsakt“ erlassen wurde und E.On dagegen vor dem Verwaltungsgericht hätte vorgehen können. Weil E.On das damals aber nicht einmal versucht hat, habe es jetzt auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    Kommt es zur Klageflut der Aktionäre?

    Bleibt E.On auch im Berufungsverfahren erfolglos, dürfte sich der Konzern einer Klageflut der Aktionäre ausgesetzt sehen, die dann argumentieren, E.On habe nicht gut auf ihr Geld aufgepasst. Aktionärsschützer wie die der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sind bereits „alarmiert“, wie ein Sprecher gegenüber der „WirtschaftsWoche“ ausführte.

    Hintergrund:

    Am 11. März 2011 um 14:46:23 Uhr (Ortszeit) erschütterte ein Erdbeben die Ostküste der japanischen Hauptinsel Honshū. Das Beben dauerte nur gut zwei Minuten, doch die Folgen waren verheerend. Es kam zu schweren Störfällen im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Fukushima I) in Ōkuma. Große Mengen an radioaktivem Material wurden freigesetzt und kontaminierten Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel an Land und im Meer. Am 14. März 2011 verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel ein dreimonatiges Atom-Moratorium als Grundalge für die Sicherheitsprüfung aller 17 deutschen Kernkraftwerke. Sieben der ältesten Kernkraftwerke Deutschlands und das AKW Krümmel wurden kurz darauf abgeschaltet. Die Umsetzung lag in den Händen der Bundesländern, in denen diese Kraftwerke stehen.




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen

    Atom-Moratorium Falsches Gericht: E.On verliert Prozess um Schadenersatz - Drohen nun Aktionärsklagen? 380 Millionen Euro verlangte der Energiekonzern als Schadensersatz von Land und Bund, weil der Konzern nach dem Reaktorunfall von Fukushima gezwungen wurde, seine Atomkraftwerke für das dreimonatige Moratorium herunterzufahren.

    Disclaimer