Meinung
Mega-Verluste mit Hebel und Nachschusspflicht? BaFin will CFDs an den Kragen!
Zum beabsichtigten Verbot von finanziellen Differenzgeschäften (CFD, Contract for Difference) mit Nachschusspflicht für Privatanleger durch die BaFin erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Dass die BaFin das Dickicht im Derivatedschungel zu lichten beginnt ist gut. Nachdem sich die neue Abteilung Verbraucherschutz zunächst Bonitätsanleihen genauer angeschaut hat, nimmt sie sich jetzt sogenannte finanzielle Differenzgeschäfte vor. Diese Geschäfte arbeiten mit enorm hohen Hebeln und der Anleger kann durch die Nachschusspflicht deutlich mehr verlieren als nur seinen Einsatz.
Dies hat sich erst kürzlich wieder gezeigt als der Schweizer Franken unerwartet aufwertete. Viele Privatanleger haben hier mit solchen CFDs große Summen verloren. Von extremen Fällen berichtet der Spiegel: ein 26 Jähriger hatte 2.800 € in CFDs angelegt und soll 280.000 € nachschießen; ein Physiotherapeut legte 1.500 € an und schuldet nun 30.000.
Eine kritische Überprüfung und eine potentielles Einschränkung der Vermarktung solcher Produkte sind deshalb absolut gerechtfertigt. Die BaFin verdient Lob dafür, dass sie hier nun einschreitet. Sie wird sich wohl auf ordentlich Gegenwind der Lobbyisten einstellen müssen, denn viele Finanzdienstleister verdienen mit solchen Produkten gutes Geld.
Dies erklärt vielleicht auch, warum hier nicht schon deutlich früher eingeschritten worden ist. Denn, die Risiken für Kleinanleger waren lange bekannt. Wir haben bereits 2008 in einer kleinen Anfrage auf die Gefahren hingewiesen (BT Drucksache 16/9765) und angemahnt, dass die Eignung solcher Produkte für Kleinanleger überprüft werden sollte.
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Fälle wie die oben beschriebenen hätte das BMF durch rechtzeitiges Einschreiten verhindern können. Es ist bezeichnend, dass 8 Jahre und eine Warnung der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde nötig waren bis solche Produkte auf den Prüfstand kommen.