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    DGAP-News  533  0 Kommentare AIXTRON SE beabsichtigt freiwilliges Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) von der NASDAQ sowie Deregistrierung bei der Securities and Exchange Commission (SEC) / AIXTRON beabsichtigt Einstellung seines ADS-Programms / Ziel ist Reduzierung von

    AIXTRON SE beabsichtigt freiwilliges Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) von der NASDAQ sowie Deregistrierung bei der Securities and Exchange Commission (SEC) / AIXTRON beabsichtigt Einstellung seines ADS-Programms / Ziel ist Reduzierung von Komplexität und Kosten

    DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Delisting/Absichtserklärung

    AIXTRON SE beabsichtigt freiwilliges Delisting ihrer American Depositary

    Shares (ADS) von der NASDAQ sowie Deregistrierung bei der Securities and

    Exchange Commission (SEC) / AIXTRON beabsichtigt Einstellung seines

    ADS-Programms / Ziel ist Reduzierung von Komplexität und Kosten

    20.12.2016 / 15:38

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    AIXTRON SE beabsichtigt freiwilliges Delisting ihrer American Depositary

    Shares (ADS) von der NASDAQ sowie Deregistrierung bei der Securities and

    Exchange Commission (SEC)

    AIXTRON beabsichtigt Einstellung seines ADS-Programms

    Ziel ist Reduzierung von Komplexität und Kosten

    Herzogenrath, 20. Dezember 2016 - AIXTRON SE ("Unternehmen") (FSE: AIXA;

    NASDAQ: AIXG) gab heute bekannt, dass sie ein freiwilliges Delisting ihrer

    American Depositary Shares (ADS) aus dem NASDAQ Global Select Market

    ("NASDAQ") sowie eine Deregistrierung und Entbindung von ihren

    Berichtspflichten gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 ("Exchange

    Act") beabsichtigt.

    Der Handel an der NASDAQ belief sich in den vergangenen zwölf Monaten auf

    weniger als 5% des weltweiten Handelsvolumens der Stammaktien des

    Unternehmens, während fast der gesamte Rest des Handels über die Notierung

    des Unternehmens an der Frankfurter Wertpapierbörse abgewickelt wurde.

    Aufgrund des relativ geringen Handelsvolumens an der NASDAQ kommt die

    Gesellschaft zu dem Schluss, dass die Komplexität sowie Kosten und Aufwand

    für die Beibehaltung der doppelten Notierung, inklusive der

    Berichtspflichten für die SEC, die Vorteile der Weiterführung einer

    Notierung und Registrierung in den Vereinigten Staaten überwiegen.

    Das Unternehmen entspricht sämtlichen Anforderungen für seine

    Börsennotierung. AIXTRON hat den NASDAQ Stock Market schriftlich von ihrer

    Absicht zum Delisting unterrichtet und geht davon aus, dass sie am oder

    noch vor dem 30. Dezember 2016 einen Antrag zur Beendigung der Notierung

    und/oder Registrierung (Form 25) gemäß Section 12(b) des Exchange Act zur

    Erwirkung des Delistings bei der SEC einreichen wird. Das Unternehmen geht

    davon aus, dass der letzte Handelstag der ADS an der NASDAQ am oder um den

    30. Dezember 2016 herum liegen wird. Das Unternehmen geht davon aus, dass

    seine ADS danach im U.S.-amerikanischen Freiverkehr gehandelt werden. Das

    Unternehmen wird die Verwahrstelle Bank of New York Mellon

    ("Verwahrstelle") darüber informieren, dass es eine Beendigung des ADS-

    Programms wünscht. Die Verwahrstelle wird alle Besitzer von ADS zu

    gegebener Zeit über das Vorgehen informieren, wie sie ihre ADS in AIXTRON-

    Stammaktien tauschen können.

    Die Stammaktien des Unternehmens werden weiterhin an den deutschen Börsen,

    inklusive der Frankfurter Wertpapierbörse, unter dem Tickersymbol "AIXA"

    gehandelt. Es wird erwartet, dass das Delisting der ADS des Unternehmens

    keine Auswirkungen auf die Notierung der Stammaktien des Unternehmens an

    der Frankfurter Wertpapierbörse haben werden.

    Des Weiteren beabsichtigt das Unternehmen seine Deregistrierung und

    Entbindung von Berichtspflichten gemäß dem Exchange Act. AIXTRON

    beabsichtigt dazu am oder um den 9. Januar 2017 den entsprechenden Antrag

    (Form 15F) bei der SEC einzureichen. Die Berichtspflicht des Unternehmens

    gemäß dem Exchange Act entfällt ab dem Einreichungsdatum. Andere

    Berichterstattungspflichten enden mit Inkrafttreten der Deregistrierung

    gemäß Section 12(g) des Exchange Act, mit dem 90 Tage nach dem Einreichen

    des Antrags (Form 15F) zu rechnen ist.

    Das Unternehmen wird seinen Aktionären weiterhin geprüfte Jahresabschlüsse

    in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards

    (IFRS) und den vom International Accounting Standards Board verabschiedeten

    Interpretationen, sowie Zwischenberichte, Unternehmensnachrichten und

    weitere Veröffentlichungen in deutscher und englischer Sprache zur

    Verfügung zu stellen und die Informationen der Öffentlichkeit auch über

    seine Website unter www.aixtron.com zugänglich zu machen.

    Darüber hinaus wird das Unternehmen auch weitere wichtige Informationen

    über seine Geschäftsaktivitäten in Form von öffentlichen Bekanntmachungen

    inklusive Pressemitteilungen und Präsentationen auf seiner Website

    veröffentlichen. Des Weiteren wird das Unternehmen gesetzlich

    vorgeschriebene Hauptversammlungen abhalten und den Grundsätzen einer guten

    Corporate Governance weiter folgen.

    Kontakt:

    Guido Pickert

    Investor Relations & Corporate Communications

    Tel.: +49 (2407) 9030-444

    Fax: +49 (2407) 9030-445

    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:

    AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com

    verfügbar.

    Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level

    SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R),

    Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R)

    Hinweis zu in die Zukunft gerichteten Aussagen

    Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können "in die Zukunft gerichtete

    Aussagen" im Sinne von Section 27A des Securities Act und Section 21E des

    US Securities Exchange Act von 1934 enthalten. Die entsprechenden Aussagen

    sind generell durch Wörter oder Formulierungen wie "glauben", "anstreben",

    "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "werden", "kann", "sollten",

    "schätzen", "voraussagen", "potenziell", "fortsetzen", auch in verneinter

    Form, oder ähnliche Ausdrücke erkennbar. Dieses Dokument enthält in die

    Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen betreffend die

    erwarteten Auswirkungen und Vorteile eines Delistings und einer De-

    Registrierung, Aussagen zur zeitlichen Planung und den jeweiligen

    Wirksamkeitszeitpunkten von Anzeigen und eingereichten Dokumenten im

    Zusammenhang mit dem Delisting und der De-Registrierung sowie Aussagen zu

    der beabsichtigten weiteren Informationserteilung gegenüber Investoren.

    Diese Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen,

    Schätzungen und Prognosen und betreffen bekannte und unbekannte Risiken,

    Unsicherheiten und sonstige Faktoren, die in den von der Gesellschaft bei

    der SEC eingereichten und öffentlich zugänglichen Unterlagen,

    einschließlich des Abschnitts Risikofaktoren (Risk Factors) in der von der

    Gesellschaft am 23. Februar 2016 eingereichten sog. Form 20-F, dargestellt

    sind, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, und

    die dazu führen können, dass die Ergebnisse, Geschäftstätigkeit, Leistungen

    oder Erfolge wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Sofern

    zugrundeliegende Annahmen sich als unrichtig herausstellen sollten oder

    unbekannte Risiken oder Unsicherheiten entstehen, können die tatsächlichen

    Ergebnisse und die jeweilige zeitliche Abfolge von Ereignissen wesentlich

    von den Ergebnissen und/oder der zeitlichen Planung abweichen, wie sie in

    den in die Zukunft gerichteten Aussagen enthalten sind und Sie sollten kein

    unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Die Gesellschaft

    übernimmt keine Verpflichtung zur Überarbeitung oder Aktualisierung von

    zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger

    Ereignisse oder anderer Faktoren, sofern die Gesellschaft dazu nicht

    ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Die Leser sind gehalten, kein

    unangemessenes Vertrauen in diese zukunftsgerichteten Aussagen zu setzen,

    die nur zum jeweiligen Datum gelten.

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    20.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Dornkaulstraße 2

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Telefon: +49 (2407) 9030-0

    Fax: +49 (2407) 9030-40

    E-Mail: invest@aixtron.com

    Internet: www.aixtron.com

    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

    WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,

    Tradegate Exchange; Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    531963 20.12.2016





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