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     1242  0 Kommentare Wenn die Gardinen Feuer fangen

    **Vergessene Kerzen, offene Kamine – zwischen den Jahren hatten Feuerwehren Hochsaison. Wie gut sind Sie im Ernstfall abgesichert?**

    Brandmelder prüfen, Feuerlöscher bereitstellen, Kinder warnen: die Tipps der Feuerwehren zur Weihnachtszeit waren vielfältig – denn es ist die Hochsaison für Einsätze. So rückte vor einigen Tagen gegen Mitternacht die Feuerwehr Kassel aus. Ein 40-jähriger Mann hatte Kerzen im Wohnzimmer angezündet und war eingeschlafen. Als er aufwachte, hatten die Gardinen bereits Feuer gefangen und eigene Löschversuche halfen nicht mehr. Er rief die Feuerwehr und klingelte bei den Nachbarn. Der Sachschaden belief sich auf 80.000 Euro. Ähnlich erging es einer 79-Jährigen in Achern. Auch hier hatte eine Kerze in einem unbeobachteten Moment einen Wohnungsbrand ausgelöst. Das Mehrfamilienhaus ist seither unbewohnbar.

    **Ein Fall für die Gebäudeversicherung**

    Wer kommt für solche Schäden auf und zahlt für Aufräumarbeiten, Wiederaufbau und verbrannte Gegenstände? - „Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht worden sind. Sie ist für jeden Haus- und Wohnungseigentümer unverzichtbar,“ schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei einem Brandschaden trägt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder in Stand zu setzen oder wiederaufzubauen. Eingeschlossen sind dabei alle festen Gebäudeteile – also neben Mauern, Dachstuhl und Türen, fest verlegte Teppiche, Tapeten, Wandverkleidungen. Gute Versicherungsverträge schließen auch Aufräum- und Abrisskosten mit ein.

    Wichtig: Wenn Hausbesitzer die Quadratmeterzahl des Gebäudes durch Um- oder Anbauten verändern – und beispielsweise den Keller oder das Dachgeschoss ausbauen - sollten sie die Veränderung der Versicherung mitteilen, um eine Unterversicherung auszuschließen.

    **Hausratversicherung ersetzt Möbel und Geräte**

    Die zweite wichtige Versicherung für den Brandfall ist die Hausratversicherung. Sie kommt in der Regel für verlorene oder beschädigte Gegenstände innerhalb des Hauses auf. Also für Möbel, Geschirr und Haushaltsgeräte. Auch Bargeld und Wertpapiere gehören dazu - allerdings meist mit einer Obergrenze.

    Die Höhe der Entschädigung steht im Versicherungsvertrag. Er sollte dem Wert des eigenen Hausrats entsprechen. Man kann diesen Wert vor Vertragsabschluss entweder selber zusammenrechnen oder pauschal ermitteln lassen. Durchschnittsformel ist eine Annahme von 650 Euro Wert je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet das beispielsweise eine maximale Versicherungssumme von 52.000 Euro, die die Versicherung im Schadensfall ersetzt.

    Wem das nicht reicht, weil er etwa besonders wertvollen Schmuck oder eine Uhrensammlung zuhause aufbewahrt, sollte davon Fotos machen. Denn der Versicherungsnehmer steht letztlich in der Beweispflicht. Es ist ratsam, sich selbst die Fotos per Email zu schicken, damit sie im Ernstfall nicht mit verbrennen.

    **Achtung: Wichtige Klausel beachten!**

    Wer das Gerangel mit einem Versicherer vermeiden will, achtet darauf, dass ein sogenannter Unterversicherungsverzicht in der Versicherungspolice festgehalten wird: Dann verzichtet die Versicherung im Schadenfall darauf, den tatsächlichen Wert des Hausrats zu prüfen und übernimmt die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Höhe der vereinbarten Summe. Lohnenswert ist außerdem der Einschluss einer Klausel zu groben Fahrlässigkeit. Denn nur dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie beim Weggehen vergessen haben, die Kerzen zu löschen.

    Wichtig ist es in jedem Fall, den Schaden umgehend bei der Versicherung zu melden. Und auch wenn das Feuer einzelne Gegenstände völlig zerstört hat: Nichts verändern oder wegräumen, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Ist das unvermeidlich, etwa um weiteren Schaden zu verhindern, ist es hilfreich, im Schadensfall möglichst viele aussagekräftige Fotos zu machen.



    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
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