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    VW Skandal  2040  0 Kommentare Landgericht Potsdam verurteilt VW-Vertragshändler / Mehrverbrauchsprüfung seitens KBA nicht ausreichend / Weiterverkauf - fehlende Zulassungsmöglichkeit in der Schweiz

    Potsdam/Trier (ots) - Das Landgericht Potsdam hat in einem von der
    Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erstrittenen Urteil vom 04.01.2017, Az. 6
    O 211/16 einen VW-Vertragshändler aus Zossen zur Rücknahme eines vom
    VW-Abgasskandal betroffenen Passats verurteilt.

    Auch das Landgericht Potsdam kommt zu dem Ergebnis, dass der
    Einbau einer Manipulationssoftware einen erheblichen Mangel
    darstellt, der es dem Käufer erlaubt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein
    erheblicher Mangel schon dann vor, wenn ein "nicht ausräumbarer
    Verdacht eines nicht ganz unerheblichen Mangels besteht". Dabei sei
    entscheidend darauf abzustellen, ob der Mangel oder Mangelverdacht
    überhaupt restlos beseitigt werden könne. Es sei beispielsweise nicht
    auszuschließen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mehr Kraftstoff
    verbrauchen als zuvor. Insoweit könne sich der Vertragshändler bzw.
    die Volkswagen AG auch nicht auf die im Prozess vorgelegten
    Bestätigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) berufen, da das KBA
    diese Verbrauchsprüfung überhaupt nicht selbst vorgenommen habe und
    daher - so das Gericht - "nicht einmal das Kraftfahrt-Bundesamt
    aufgrund eigener Erkenntnis Gewähr hierfür übernimmt". Ebenso hat das
    Gericht berücksichtigt, dass auch etwa die fehlende
    Zulassungsmöglichkeit in der Schweiz eine zwar abstrakte aber doch
    beachtliche Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Käufers
    beim Weiterverkauf darstelle.

    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Das Urteil reiht sich ein in
    eine immer größere Zahl von Entscheidungen, die zugunsten der
    geschädigten Käufer ergehen. Begrüßenswert ist insbesondere, dass
    sich das Landgericht Potsdam als erstes Gericht auch kritisch mit den
    Bestätigungen des KBA auseinandersetzt und klarstellt, dass diese die
    Rechtsansicht von Volkswagen gerade nicht stützen. - Es wird immer
    enger für VW."

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Plank-Straße 22
    D - 54296 Trier

    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de




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