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    SpruchZ  3329  0 Kommentare AXA-Spruchverfahren: Deutliche Nachbesserung für die ausgeschlossenen Aktionäre?

    In den Spruchverfahren zu den Squeeze-out-Fällen Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte, AXA Konzern Aktiengesellschaft und AXA Lebensversicherungs Aktiengesellschaft ist eine Nachbesserung zu erwarten.

    Das Landgericht Köln hat den Beteiligten in den Spruchverfahren

    • Az. 82 O 130/07 - SdK u.a. ./. AXA S.A. (Squeeze-out bei der Kölnischen Verwaltungs-AG für Versicherungswerte - KVAG)
    • Az. 82 O 135/07 - Obert u.a. ./. AXA S.A. (Squeeze-out bei der AXA Konzern Aktiengesellschaft)
    • Az. 82 O 137/07 - Laudick u.a. ./. AXA Konzern AG (Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherungs Aktiengesellschaft)

    auf Antrag der jeweiligen Antragsgegnerin die Frist zur Stellungnahme zu den mehrere tausend Seiten umfassenden gerichtlichen Gutachten von Niethammer, Posewang & Partner (NPP) bis 28. Februar 2017 verlängert. Entscheidungen in den genannten Verfahren dürften daher erst frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 ergehen.

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    In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern Aktiengesellschaft kommt NPP in dem Gutachten zu deutlich höheren Werten als von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen EUR 134,54 für jede Stamm- bzw. Vorzugsaktie (nachgebessert auf EUR 144,69 je Stammaktie und EUR 146,24 je Vorzugsaktie). Nach den Berechnungen von NPP beträgt die angemessene Barabfindung EUR 237,74 je Stammaktie und EUR 238,77 je Vorzugsaktie. Folgt das Gericht diesen Feststellungen, würde dies auf den ursprünglich angebotenen Betrag eine Erhöhung um 76,71% (Stammaktien) bzw. 77,47% (Vorzugsaktien) bedeuten.

    Die KVAG war zum Zeitpunkt des Squeeze-outs mit 25,63% an der AXA Konzern AG beteiligt. Diese Beteiligung an der AXA Konzern AG stellte den wesentlichen Vermögensgegenstand der KVAG dar.
     



    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ AXA-Spruchverfahren: Deutliche Nachbesserung für die ausgeschlossenen Aktionäre? In den AXA-Spruchverfahren kommt der gerichtliche Gutachter zu deutlich höheren Werten (bei der AXA Konzern Aktiengesellschaft um mehr als 70% zum ursprünglich angebotenen Betrag).

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