AIRBUS
Wochenkerzen noch trendfortsetzend
Die Airbus-Aktie heute mit einem Rücksetzer. Nach der kräftigen Aufwärtsbewegung seit Anfang November werden die jüngsten News zum Anlass genommen, Gewinne mitzunehmen. So melden heute die Redaktionen von SZ, NDR und WDR, dass das Finanzamt München im Zusammenhang mit dem österreichischen Eurofighter-Deal unklare und unter Umständen „dubiose“ Zahlungen in Höhe von 90 Mio. Euro nicht anerkennt und somit Airbus diese nicht als Betriebsausgaben absetzen kann. Eine Steuernachforderung in Höhe von mehreren 10 Mio. Euro könnte somit auf die Airbus Group SE zukommen. Die Wochenkerzen sind jedoch noch positiv – die jüngsten langen weißen Wochenkerzen stützen den Markt und erst ein deutlicher Rückfall unter ca. 62 Euro auch per Weekly-Close würde einen Abprall am gegenwärtig getesteten Widerstand darstellen. Die jüngsten beiden Wochenkerzen zeigen allerdings schon eine Pattsituation im Markt zwischen Käufern und Verkäufern an – eine Konsolidierung innerhalb eines Bereichs zwischen ca. 62/63 bis 66/67 Euro bis zu den vorläufigen Jahreszahlen am 22.02.2017 wäre somit am wahrscheinlichsten. Ein Ausbruch über ca. 67 Euro und folgend 68,50 Euro hingegen würde den Weg frei machen für einen Anstieg bis ca. 73/74 Euro.
Wochenkerzen – Airbus
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Eine Angabe von Kurszielen, potenziellen Kauf- oder Verkaufssignalen dient lediglich der Information und dient der Veranschaulichung entsprechend der Methodik der Chartanalyse. Die in den Beiträgen von Stefan Salomon besprochenen Werte können für den einzelnen Anleger je nach dessen Risikoprofil und finanzieller Lage nicht geeignet sein. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags in dem in diesem Beitrag besprochenen Wert/Werten nicht investiert ist, weder direkt noch indirekt durch Finanzinstrumente. Charts: www.guidants.com.
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