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     549  0 Kommentare Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache

    Brühl (ots) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung der
    Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung
    nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der
    Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des
    Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu
    verlängern

    Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf
    des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und
    Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung
    für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur
    Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger
    Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des
    SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit,
    weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die
    überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der
    wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million
    Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die
    günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der
    Steuervergünstigung für LPG - die im Koalitionsvertrag der Großen
    Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015
    eindeutig vorgesehen war - und die daraus resultierende Annäherung
    von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende
    Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff
    Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind,
    da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem
    LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos
    mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte
    müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die
    Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des
    parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas
    (CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert
    werden - im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch
    aus umweltpolitischen Gesichtspunkten.

    Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt

    LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr
    viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und
    Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den
    Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und
    Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der
    Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256
    Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen
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