Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache
Brühl (ots) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung der
Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung
nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des
Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu
verlängern
Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf
des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und
Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung
für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur
Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger
Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des
SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit,
weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die
überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der
wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million
Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die
günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der
Steuervergünstigung für LPG - die im Koalitionsvertrag der Großen
Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015
eindeutig vorgesehen war - und die daraus resultierende Annäherung
von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende
Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff
Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind,
da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem
LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos
mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte
müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die
Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas
(CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert
werden - im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch
aus umweltpolitischen Gesichtspunkten.
Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt
LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr
viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und
Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den
Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der
Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256
Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen
Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung
nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des
Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu
verlängern
Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf
des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und
Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung
für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur
Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger
Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des
SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit,
weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die
überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der
wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million
Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die
günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der
Steuervergünstigung für LPG - die im Koalitionsvertrag der Großen
Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015
eindeutig vorgesehen war - und die daraus resultierende Annäherung
von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende
Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff
Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind,
da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem
LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos
mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte
müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die
Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas
(CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert
werden - im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch
aus umweltpolitischen Gesichtspunkten.
Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt
LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr
viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und
Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den
Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der
Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256
Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen
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