Widerrufsjoker: Erfahrungen mit Sparkasse, ING Diba, Sparda etc.
Nach dem jüngsten BGH-Urteil haben Immobilienbesitzer, die im Zeitraum Mitte 2010 bis Anfang 2011 eine Baufinanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, sehr gute Chancen, den Widerrufsjoker zu ziehen. Doch wie sieht es mit dem Widerruf einer Baufinanzierung bei anderen Kreditinstituten aus? Hier die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher beim Ausstieg aus einem Kredit unterstützt.
Der sogenannte Widerrufsjoker hat in den vergangenen Monaten für viel Aufregungen bei Kreditnehmern, Verbraucherschützern und Banken gesorgt. Mittlerweile hat sich der Staub etwas gelegt – was daran liegt, dass für Darlehen, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, der Widerruf nicht mehr möglich ist. Aber auch zahlreiche Baufinanzierungen, die später unterzeichnet wurden, beinhalten nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) Fehler - und sind dadurch noch widerrufbar.
So haben viele Kreditinstitute auch in den Widerrufsbelehrungen geschlampt, die in den Jahren 2010 und danach verwendet wurden. Ein Beispiel will ich Ihnen hier zeigen, dass in zahlreichen Kreditverträgen verwendet wurde, beispielsweise bei der ING Diba, etlichen Volksbanken und Sparkassen, Sparda Banken, PSD-Banken und so weiter. Wenn Ihr Darlehensvertrag diesen Fehler aufweist und nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, können Sie Ihr den Kredit auch jetzt noch widerrufen. Ihnen steht damit die Tür frei, das Darlehen vorzeitig zu beenden und die Kosten für die Baufinanzierung deutlich zu senken
Bei dem konkreten Fehler geht es um Folgendes: Der Gesetzgeber verlangt, dass in den Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2010 verwendet werden, sogenannte Pflichtangaben für den Kreditnehmer enthalten sind, die in §492 des BGB geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise die Gesamtkosten des Darlehens, der Effektivzins und die Bedingungen, die für eine vorzeitige Rückzahlung gelten.
Im Mustertext für die Widerrufsbelehrung des Kredits wird auf diese Pflichtangaben Bezug genommen. Sinngemäß heißt es dort, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Kreditnehmer all diese Pflichtangaben erhalten hat. Als Beispiel werden dann zumeist in einer Klammer Beispiele für die zu erbringenden Pflichtangaben genannt. In einer frühen Version des Mustertextes tauchte dabei auch die für das Kreditinstitut zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe auf. Die Nennung der Aufsichtsbehörde wurde später verworfen, bevor der Mustertext in Kraft trat. Sie gehört also nicht zu den Pflichtangaben.