checkAd

    BDI-Chef Dieter Kempf  2662  0 Kommentare Bei Managerversagen: „Abzüge, die dann richtig wehtun“

    BDI-Präsident Dieter Kempf will Vorstandsgehälter dann kürzen, wenn Manager ihre Ziele verfehlen. Kempf sagte auch, dass in manchen Branchen die Relation zwischen den Einkommen an der Unternehmensspitze und denen der übrigen Beschäftigten nicht mehr stimme.

    Zum heißen Thema Managergehälter bezog Dieter Kempf, BDI-Verbandschef, Stellung (“WirtschaftsWoche”). Aus seiner Perspektive sei es richtig, dass wenn Manager ihre Ziele verfehlen, die Gehälter gekürzt werden und zwar um „Abzüge, die dann richtig wehtun“.

    Die Krux an der Sache jedoch sind Kempfs Einschränkungen, denn Unternehmen sollen selbst über die Höhe der Abzüge entscheiden können. Daneben sieht der BDI-Chef eine immer stärker aufreißende Kluft zwischen dem Einkommen an der Unternehmensspitze und den übrigen Beschäftigten. Aus seiner Erfahrung heraus scheint es ein probates Mittel zum Ausgleich der Ungleichheit zu sein, wenn die Gehälter des Vorstandes in einer konkreten Relation zu den Löhnen im Unternehmen stehen und Transparenz herrsche.

    Die magischen 10 Millionen - als absolute Obergrenze - würde Kempf nicht unterschreiben, denn er lehnt eine gesetzliche Begrenzung der Managergehälter strikt ab. Seine Haltung begründet er damit, dass mit einer festgelegten Obergrenze es eine neue absurde Art von Wettkampf unter den Managern gebe, und zwar wer von ihnen so nah wie möglich an diese Grenze heran kommt. In einem solchen Szenario sieht Kempf steigende Gehälter als einzige Konsequenz und somit wäre die Obergrenze teilweise ad adsurdum geführt.            

    Auf den Vorschlag, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mammut-Vorstandsgehältern als Betriebsausgabe zu beschränken, reagierte Kempf mit dem Beispiel der USA. Auf der anderen Seite des Atlantiks sind die Gehälter nur beschränkt abzugsfähig, was laut Kempf nicht den gewünschten Effekt erfüllte, sondern die Gehälter weiter steigen ließ.

    Somit scheint Kempfs Leistungsansatz durchaus ein Aspekt zu sein, der weiter vertieft werden sollte. Bislang hatte die SPD für eine Obergrenze plädiert. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU will die Vergütungen der Vorstände künftig nicht mehr nur im Aufsichtsrat, sondern - auf Vorschlag des Aufsichtsrats - verpflichtend in der Hauptversammlung beschließen lassen. Die Unternehmenseigentümer sollen Obergrenzen festlegen können - aber nicht der Gesetzgeber - so sieht es der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann.

    Ferner sollen Unternehmen Vergütungen für Vorstandsmitglieder, die nicht in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, nicht mehr als Betriebskosten absetzen dürfen. Linnemann möchte die Aufsichtsratsmandate - die auch noch als Vorstandsvorsitzende fungieren - auf drei statt der aktuell zehn begrenzen, um so möglichen Klüngeleien vorbeugen. Ferner schlug die MIT eine Sperrfrist für ehemalige Vorstandsvorsitzende vor. Sie sollen künftig für fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden nicht Vorsitzende des Aufsichtsrats beim selben Unternehmen werden können.





    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen
    BDI-Chef Dieter Kempf Bei Managerversagen: „Abzüge, die dann richtig wehtun“ BDI-Präsident Dieter Kempf will Vorstandsgehälter dann kürzen, wenn Manager ihre Ziele verfehlen. Kempf attestierte Unternehmen auch eine Schieflage zwischen den Einkommen an der Unternehmensspitze und denen der übrigen Beschäftigten.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer