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Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Gericht kündigt Vergleichsvorschlag an
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hat das LG München I einen Vergleichsvorschlag auf der Basis der ergänzenden Stellungnahme avisiert.
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG haben die Vertragsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine "Dritte Ergänzende Stellungnahme" mit Alternativrechnungen zum Unternehmenswert vorgelegt. Das Landgericht hatte hierzu mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 die maßgeblichen Parameter vorgegeben (Marktrisikoprämie gestaffelt 4,75%, 5% und 5,25% nach Steuern, Beta-Faktor gestaffelt 0,6, 0,7 und 1,1 etc.). Je nach angesetzten Parametern ergeben sich bei diesen Alternativrechnungen Aktienwerte zwischen EUR 3,85 und EUR 8,29.
Das Gericht hat daraufhin mit Verfügung vom 20. Februar 2017 einen Vergleichsvorschlag auf der Basis der ergänzenden Stellungnahme avisiert. Angesichts des "Wesens eines Vergleichs (wechselseitiges Nachgeben)" werden dies jedoch nicht auf einen Maximalwert hinauslaufen.
LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
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Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf
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Nachtrag vom 11. April 2017: Nachdem die Antragsgegnerin eine Vergleich abgelehnt hat, hat das Gericht auf díe Vorlage eines Vorschlags verzichtet.
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