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    ROUNDUP 4  439  0 Kommentare Premierministerin May beantragt nächste Woche EU-Austritt

    (neu: mit Schäuble im 7. Absatz und Ökonomen im 10. Absatz)

    LONDON/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die britische Premierministerin Theresa May reicht am 29. März offiziell die Scheidung von der Europäischen Union ein. Neun Monate nach dem historischen Referendum macht sie so den Weg für die zweijährigen Brexit-Verhandlungen zum Austritt ihres Landes aus der EU frei. Die EU-Mitgliedschaft wird voraussichtlich im März 2019 enden. Es ist das erste Mal, dass sich ein Land von der EU trennt.

    May werde übernächsten Mittwoch einen entsprechenden Brief nach Brüssel schicken, sagte ein Regierungssprecher am Montag. Außerdem sei am selben Tag eine Stellungnahme im Londoner Parlament geplant.

    WARTEN AUF DEN BRIEF

    "Wir sind an der Schwelle der wichtigsten Verhandlung dieses Landes für eine Generation", teilte Brexit-Minister David Davies mit. Verhandlungsziel sei eine neue positive Partnerschaft mit der EU, die allen Nationen und Regionen im Königreich gerecht werde.

    Ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission sagte: "Wir warten auf den Brief." EU-Ratspräsident Donald Tusk kündigte an, er werde nach dem Antrag binnen 48 Stunden erste Entwürfe von Verhandlungsleitlinien an die übrigen 27 EU-Staaten verschicken. Die Leitlinien müssten dann bei einem Treffen der Staats- und Regierungschefs angenommen werden.

    ÄRGER UMS GELD

    Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte am Montag in Hannover, die britische Premierministerin habe mit "ganz offenen Karten" beim Austrittsantrag gespielt. "Sie hat immer gesagt, dass er bis Ende März gestellt sein wird. Nichts weiter tut sie jetzt."

    Schon jetzt zeichnet sich Ärger ums Geld ab. Großbritannien könnte nach Meinung einiger Experten nach dem Brexit eine Rechnung in Höhe von 60 Milliarden Euro präsentiert bekommen.

    ZAHLUNGSPFLICHTEN GELTEN

    "Die Zahlungsverpflichtungen Großbritanniens gelten solange, wie es in den Verträgen geregelt ist", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor der Sitzung der Euro-Finanzminister in Brüssel. May hatte schon zuvor erklärt: Beim Referendum hätten die Briten nicht dafür gestimmt, riesige Geldsummen jedes Jahr an die EU zu zahlen.

    Die Trennung eines Landes aus der Staatengemeinschaft ist in Artikel 50 des EU-Vertrags geregelt. Die Europäische Union begibt sich mit dem britischen Austritt auf unbekanntes Terrain. Denn der Artikel 50 gibt zwar den Rahmen vor, regelt aber nicht alle Einzelheiten.

    MAMMUTAUFGABE

    In den kommenden Monaten steht den Experten auf britischer und EU-Seite eine Mammutaufgabe bevor: Rund 21 000 EU-Regeln und -Gesetze müssten erörtert werden, berichtet die Nachrichtenwebseite "Politico" unter Berufung auf Ausschussberichte des EU-Parlaments. Bei etwa 500 Arbeitstagen bis zum Ausscheiden Großbritanniens müssen die Verhandlungspartner demnach täglich etwa 40 Gesetze abarbeiten.

    Deutsche Ökonomen sehen den Fahrplan kritisch. "Innerhalb von zwei Jahren ein Abkommen über den Brexit und die künftigen Beziehungen zu erzielen, wird wegen der Komplexität der Verhandlungen schwierig", sagte der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest.

    EU-AUSLÄNDER

    Ein hochkomplexes und heikles Thema sind die Rechte der fast drei Millionen EU-Ausländer in Großbritannien. Darüber will London möglichst schnell verhandeln - falls den etwa eine Million Briten in Kontinentaleuropa vergleichbare Garantien gegeben werden.

    Hinzu kommt noch mächtig Ärger mit Schottland, das im Europäischen Binnenmarkt bleiben will. Dies lehnt May kategorisch ab. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon strebt deshalb ein Unabhängigkeitsreferendum an. Erst am Wochenende hatte sie Brexit-Gegner dazu aufgerufen, nach Schottland umzuziehen.

    BIS HERBST 2018 SOLLEN VERHANDLUNGEN ABGESCHLOSSEN SEIN

    Bis Herbst 2018 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein, damit das Abkommen noch rechtzeitig ratifiziert werden kann. Auf EU-Seite müssen das Europaparlament und der Rat ihre Zustimmung geben.

    May will den Vertrag auch dem britischen Parlament vorlegen. Sollten die Abgeordneten das Abkommen ablehnen, würde Großbritannien ungeregelt ausscheiden. Ökonomen warnen vor negativen Folgen.

    Die Briten hatten im vergangenen Juni in einem historischen Referendum mit knapper Mehrheit für den Brexit gestimmt./cmy/DP/jha





    dpa-AFX
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