VW Skandal-Sensationsurteil durch Landgericht Offenburg
Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne Nutzungsentschädigung
Lahr (ots) - Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
erstreitet ein weiteres sensationelles Urteil für einen geschädigten
VW Tiguan Fahrer. Erneut ergeht ein verbraucherfreundliches Urteil im
VW Skandal: das Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (nicht
rechtskräftig) hat einen VW Händler mit Urteil vom 21.03.2017
verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion
mit der Euro-6-Norm zu liefern gegen Rückgabe des manipulierten VW
Tiguan, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen
muss.
Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg, 7 O 967/16
einen Seat Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilt
hat, ist ein weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten
eines Geschädigten ergangen.
erstreitet ein weiteres sensationelles Urteil für einen geschädigten
VW Tiguan Fahrer. Erneut ergeht ein verbraucherfreundliches Urteil im
VW Skandal: das Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (nicht
rechtskräftig) hat einen VW Händler mit Urteil vom 21.03.2017
verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion
mit der Euro-6-Norm zu liefern gegen Rückgabe des manipulierten VW
Tiguan, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen
muss.
Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg, 7 O 967/16
einen Seat Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilt
hat, ist ein weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten
eines Geschädigten ergangen.
Der Geschädigte hatte von einem VW Händler aus dem Ortenaukreis im
Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS
erworben. Nach Aufdeckung des VW-Skandals musste der Geschädigte
feststellen, dass auch sein Fahrzeug vor den Manipulationen durch VW
(Motor EA 189) betroffen ist. Im Januar 2016 verlangte der Kläger
über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die
Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten
Tiguan ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies
lehnte der Händler jedoch ab, weshalb eine Klage vor dem Landgericht
Offenburg erhoben wurde.
Das Landgericht Offenburg hat der Klage nunmehr vollumfänglich
stattgegeben und wie folgt verurteilt:
"1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies,
fabrikneues typenidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen
Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer
Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: nachzuliefern, Zug um
Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Tiguan, FIN:
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der
Neulieferung und mit der Rücknahme der in Ziffer 1 genannten
Fahrzeuge in Verzug befindet.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die
Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642.20 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 17.04.2016
freizustellen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte."
Das Landgericht Offenburg begründet seine Entscheidung wie folgt:
Der VW Tiguan ist mit einem Sachmangel behaftet, weil Einkäufer
erwartet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Dies ist nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht der Fall, weil
ein Entzug der Betriebserlaubnis drohe.
Das Landgericht Offenburg führt dann wörtlich weiter aus:
Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS
erworben. Nach Aufdeckung des VW-Skandals musste der Geschädigte
feststellen, dass auch sein Fahrzeug vor den Manipulationen durch VW
(Motor EA 189) betroffen ist. Im Januar 2016 verlangte der Kläger
über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die
Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten
Tiguan ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies
lehnte der Händler jedoch ab, weshalb eine Klage vor dem Landgericht
Offenburg erhoben wurde.
Das Landgericht Offenburg hat der Klage nunmehr vollumfänglich
stattgegeben und wie folgt verurteilt:
"1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies,
fabrikneues typenidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen
Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer
Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: nachzuliefern, Zug um
Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Tiguan, FIN:
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der
Neulieferung und mit der Rücknahme der in Ziffer 1 genannten
Fahrzeuge in Verzug befindet.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die
Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642.20 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 17.04.2016
freizustellen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte."
Das Landgericht Offenburg begründet seine Entscheidung wie folgt:
Der VW Tiguan ist mit einem Sachmangel behaftet, weil Einkäufer
erwartet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Dies ist nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht der Fall, weil
ein Entzug der Betriebserlaubnis drohe.
Das Landgericht Offenburg führt dann wörtlich weiter aus: