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    VW Skandal-Sensationsurteil durch Landgericht Offenburg  1169  0 Kommentare Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne Nutzungsentschädigung

    Lahr (ots) - Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    erstreitet ein weiteres sensationelles Urteil für einen geschädigten
    VW Tiguan Fahrer. Erneut ergeht ein verbraucherfreundliches Urteil im
    VW Skandal: das Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (nicht
    rechtskräftig) hat einen VW Händler mit Urteil vom 21.03.2017
    verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion
    mit der Euro-6-Norm zu liefern gegen Rückgabe des manipulierten VW
    Tiguan, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen
    muss.

    Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg, 7 O 967/16
    einen Seat Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilt
    hat, ist ein weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten
    eines Geschädigten ergangen.

    Der Geschädigte hatte von einem VW Händler aus dem Ortenaukreis im
    Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS
    erworben. Nach Aufdeckung des VW-Skandals musste der Geschädigte
    feststellen, dass auch sein Fahrzeug vor den Manipulationen durch VW
    (Motor EA 189) betroffen ist. Im Januar 2016 verlangte der Kläger
    über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die
    Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten
    Tiguan ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies
    lehnte der Händler jedoch ab, weshalb eine Klage vor dem Landgericht
    Offenburg erhoben wurde.

    Das Landgericht Offenburg hat der Klage nunmehr vollumfänglich
    stattgegeben und wie folgt verurteilt:

    "1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies,
    fabrikneues typenidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen
    Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer
    Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: nachzuliefern, Zug um
    Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Tiguan, FIN:

    2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der
    Neulieferung und mit der Rücknahme der in Ziffer 1 genannten
    Fahrzeuge in Verzug befindet.

    3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die
    Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen
    vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642.20 Euro nebst
    Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 17.04.2016
    freizustellen.

    4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte."

    Das Landgericht Offenburg begründet seine Entscheidung wie folgt:

    Der VW Tiguan ist mit einem Sachmangel behaftet, weil Einkäufer
    erwartet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
    Dies ist nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht der Fall, weil
    ein Entzug der Betriebserlaubnis drohe.

    Das Landgericht Offenburg führt dann wörtlich weiter aus:
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