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    EANS-Hauptversammlung  513  0 Kommentare Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    Österreichische Post Aktiengesellschaft
    Wien, FN 180219 d
    ISIN AT0000APOST4

    EINBERUFUNG

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
    Donnerstag, dem 20. April 2017, um 10:00 Uhr in der Halle F der
    Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
    Aktiengesellschaft ein.

    I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
    das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
    Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die
    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
    2016 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7.
    Beschlussfassung über a) die Änderung der Satzung in § 18 Abs 2
    ("Hauptversammlung-Teilnahme") b) die Ergänzung der Satzung um einen
    neuen § 25 ("Gerichtsstand") 8. Erneute Beschlussfassung über die
    Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs
    1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als
    auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch
    unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
    solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
    b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener
    Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
    ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
    über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
    Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit
    Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 zum 10.
    Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
    eigener Aktien

    II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
    AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind
    spätestens ab 30. März 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
    unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, -
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