Widerruf von Baukrediten
Widerrufsjoker: Wie Erbengemeinschaften einen Hauskredit sinnvoll beenden können
Immer wieder bekommen wir Anfragen von Erben, die mit einer Immobilie auch den dazugehörigen Bankkredit geerbt haben. Diese sogenannten Nachlassverbindlichkeiten bereiten vielen Kopfzerbrechen, weil die Bank ganz andere Vorstellungen über den „Umgang“ mit diesen Hausfinanzierungen hat wie sie. Besonders problematisch ist es immer dann, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, weil eine Erbauseinandersetzung häufig zum Streit sowohl zwischen den Erben als auch mit der Bank führt. In einem solchen Fall ist ein Mediator und ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gefragt – am Besten in einer Person. Zudem ist es sinnvoll, den Kreditvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation prüfen zu lassen (kostenfrei unter www.gansel-rechtsanwaelte.de). Ein Fehler kann dazu führen, dass die Erben den Vertrag vorzeitig beenden können – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – und dem Verkauf der Immobilie nichts mehr im Wege steht.
Kündigen – verkaufen – kassieren?
Sofern nicht ein Mitglied einer Erbengemeinschaft an der Immobilie interessiert ist, haben alle Miterben meist das Interesse an einer schnellstmöglichen und maximalen Verwertung der Immobilie. Doch vor dem Verkauf muss zunächst das bestehende Darlehen abgelöst oder aber dem Käufer mit vermittelt werden. Was so einfach klingt, gelingt aber höchst selten. Denn die Bank hat ihre ganz eigenen Interessen und stimmt einer vorzeitigen Darlehensbeendigung ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung kaum zu. Und ein sog. Ersatzkreditnehmer, der das Darlehen beim Kauf gleich mit übernimmt, wird oft aus fadenscheinigen Gründen nicht akzeptiert. Eine schnelle und kostenfreie Prüfung der Vorfälligkeitsentschädigung erhalten Sie unter: www.gansel-rechtsanwaelte.de
Widerrufen statt kündigen!
Ein Darlehen vorzeitig beenden kostet Geld. Denn die Kreditinstitute nehmen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Doch dafür gibt es dank einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung eine echte Alternative: Den Widerruf des Darlehens mittels des „Widerrufsjokers“. Das ist in den Fällen möglich, in denen die Bank oder Sparkasse ihren Darlehensnehmer in der Zeit zwischen Mitte 2010 bis Ende 2011 bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. So können die Betroffenen ihren Darlehensvertrag auch noch Jahre später widerrufen. Der Vorteil: Der Vertrag kann auf die derzeit günstigen Zinsen umgeschuldet werden oder aber das Darlehen wird vollständig ohne Strafzahlung abgelöst. Das gilt auch für die Erben bzw. die Erbengemeinschaft, die in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten. Der Widerruf eines Immobilienkredits gehört ebenso zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Erbengemeinschaft wie dessen Kündigung.
Einer will nicht mitmachen
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Geht das Erbe auf mehrere Erben über, so wird es von der dadurch entstehenden Erbengemeinschaft verwaltet. Dies geschieht durch alle Erben gemeinschaftlich. Doch es kommt immer wieder vor, dass ein Miterbe die Maßnahmen nicht mitträgt und diese somit verhindert. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft nicht selten in unzumutbarer Weise beschränkt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich für Mehrheitsentscheidungen erweitert und dadurch den Einfluss von „blockierenden Erben” begrenzt.