EANS-Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at
E I N L A D U N G
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2016.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3
(Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
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