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    EANS-Hauptversammlung  711  0 Kommentare Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
    Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")
    Homepage: www.sbo.at

    E I N L A D U N G

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
    Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
    Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden

    ordentlichen Hauptversammlung

    mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten
    Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des
    Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt
    Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
    Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat
    erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.

    2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

    3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    für das Geschäftsjahr 2016.

    4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

    5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
    Geschäftsjahr 2017.

    6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.

    7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

    8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3
    (Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)

    Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
    geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
    nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
    Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
    17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
    nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
    der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
    Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
    die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017
    ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
    nachzuweisen:

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