checkAd

    Urteil in Berlin  3831  2 Kommentare Hiermit offiziell bestätigt: Mietpreisbremse kann sehr gut bremsen

    Die Mietpreisbremse ist seit Sommer 2015 in Berlin in Kraft. Viele Studie zeigten, dass die Verordnung nicht greift. Jedoch gibt es einige Urteile und es werden in Zukunft mehr hinzukommen.

    Wie wir berichteten, gibt es neue Vorschläge für die Verschärfung der Mietpreisbremse, siehe hier. Jedoch bis es soweit ist, müssen Mieter mit dem aktuell gültigen Gesetz hantieren. Ein aktueller Beschluss aus Berlin zeigt, dass die Mietpreisbremse doch bremsen kann - es braucht nur Mut und Geduld.

    Am Landgericht Berlin hat die Zivilkammer 65 die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen und damit muss die Frau ihrem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten rund 1105 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen, siehe hier. Darüber hinaus legten die Richter fest, dass die Vermieterin künftig nur eine geringere Miete verlangen darf. Die Vorgeschichte zu diesem Fall stammt aus dem September 2016. Bei der Klage ging es um eine 76 Quadratmeter große Wohnung und der neue Mieter sollte laut Mietvertrag vom Juli 2015 dafür 9,50 Euro Kaltmiete monatlich pro Quadratmeter zahlen; die Vormieterin hatte 5,49 Euro gezahlt. Das Gericht legte 6,60 Euro als Höchstmiete fest - zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, denn so sieht es die entsprechende Verordnung des Landes Berlin vor.

    Die Richter sahen keine Anhaltpunkte dafür, dass die Mietpreisbremse des Landes Berlin verfassungswidrig sei und haben im Rahmen ihres Ermessungsspielraums gehandelt. Der Berliner Mieterverein zeigte sich zufrieden über die erste Entscheidung einer Kammer des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse. Das Landgericht hat gegen das Urteil keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und somit ist nach Gerichtsangaben noch eine wenig erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde möglich. 

    Ein anderer Fall wurde am 28. September 2016 vor dem Amtsgericht Lichtenberg verhandelt ("bmgev"). Auch hier wurde den Mieterinnen in vollem Umfang Recht gegeben. Sie hatten im Okotober 2015 beanstandet, dass die im Mietvertrag vereinbarte Miete den Oberwert des Mietspiegels um über 10% überschritt. In dem Urteil wurde die Vermieterin verpflichtet, den zu viel verlangten Betrag von 32,47 Euro pro Monat für die Zeit von November 2015 bis Mai 2016 zurückzuzahlen.  

    Auch in München gab es 2016 ein Urteil ("AZ"). Da hatte der Wohnungseigentümer und zugleich Vermieter geklagt, denn er war davon ausgegangen, dass seine Mieterin die aufgerufene Miete akzeptiere. Der Vermieter zog wegen arglistiger Täuschung vor Gericht und hat verloren. Eine arglistige Täuschung durch die Mieterin sah das Gericht ausdrücklich nicht. Ein Mietinteressent sei nicht verpflichtet, den Vermieter schon vor Vertragsabschluss auf eine überhöhte Miete hinzuweisen.

    Dass es für Vermieter in Zukunft ernster werden könnte, zeigen neue Geschäftsmodelle. Ein Start-Up hat sich der Mietpreisbremse verschrieben und möchte betroffenen Mietern helfen. Darüber hinaus kündigte der Mieterverein zu Hamburg an, dass die ersten Klagen laufen und im Sommer einige Urteile in der Hansestadt Hamburg erwartet werden ("NDR").

     

     





    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen
    Urteil in Berlin Hiermit offiziell bestätigt: Mietpreisbremse kann sehr gut bremsen Die Mietpreisbremse ist seit Sommer 2015 in Berlin in Kraft. Viele Studie zeigten, dass die Verordnung nicht greift. Jedoch gibt es einige Urteile und es werden in Zukunft mehr hinzukommen.

    Disclaimer