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    EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren, Entscheidungen des OLG Düsseldorf

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    DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren, Entscheidungen des OLG Düsseldorf

    07.04.2017 / 16:53 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Mülheim an der Ruhr, 7. April 2017

    Nach telefonischer Auskunft hat das OLG Düsseldorf am 7. April 2017 in den

    zwei dort rechtshängigen Schadensersatzverfahren folgende Entscheidungen

    verkündet:

    Das OLG Düsseldorf hat die Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden

    Manfred Wagner, der EASY SOLUTIONS GmbH und eines ehemaligen

    Vorstandsmitglieds gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11.

    Februar 2016 zurückgewiesen. Das Landgericht Duisburg hatte die

    Berufungskläger zur Zahlung von Euro 400.000 zuzüglich Zinsen sowie Herrn

    Wagner und die EASY SOLUTIONS GmbH zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33

    zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Duisburg

    fest, dass insbesondere Herr Wagner auch weitere, derzeit noch nicht

    bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im Einzelnen wird auf die ad-hoc

    Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar 2016 verwiesen. Das OLG

    Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil liegt noch nicht

    vor.

    In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Düsseldorf der Berufung des

    ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Wagner stattgegeben und das

    Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner

    zur Zahlung von EUR 1.513.000 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Das

    Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der

    Revision kann die EASY SOFTWARE AG innerhalb eines Monats nach Zustellung

    des in vollständiger Form abgefassten Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim

    BGH einlegen. Das Urteil liegt noch nicht vor, der Vorstand wird in

    Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dieses einer eingehenden Prüfung unterziehen

    und dann entscheiden, ob die Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen ist.

    Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2016 werden zeitnah geprüft.

    EASY SOFTWARE AG

    Der Vorstand

    Kontakt:

    Thorsten Eska, CFO

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    07.04.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

    Am Hauptbahnhof 4

    45468 Mülheim an der Ruhr

    Deutschland

    Telefon: +49(0) 208 450 16-0

    Fax: +49(0) 208 450 16-90

    E-Mail: investor@easy.de

    Internet: www.easy.de

    ISIN: DE0005634000

    WKN: 563400

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,

    Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    563401 07.04.2017 CET/CEST

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