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    DGAP-News  954  0 Kommentare RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH kandidiert für Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG (deutsch)

    RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH kandidiert für Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG

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    Schlagwort(e): Anleihe

    RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH kandidiert

    für Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Rickmers Holding

    AG

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    25.04.2017 / 11:31

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH kandidiert

    für Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Rickmers Holding

    AG

    (WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39)

    25. April 2017

    - Kandidatur für das Amt des gemeinsamen Vertreters

    - Abstimmung ohne Versammlung vom 8. Mai bis 10. Mai 2017

    - Informations-Telefonkonferenz am 4. Mai 2017

    Der Vorstand der Rickmers Holding AG hat die RASCHKE VON KNOBELSDORFF

    HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg ("RKH

    Dienstleistung GmbH"), eine Tochtergesellschaft der Corporate Boutique

    Raschke von Knobelsdorff Heiser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB,

    gebeten, im Rahmen der geplanten Restrukturierung der 8,875 % Anleihe

    2013/2018 (WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39) der Rickmers Holding AG für das

    Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren und die Interessen der

    Anleihegläubiger zu vertreten.

    Die RKH Dienstleistung GmbH wird im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung,

    Abstimmungszeitraum beginnend am Montag, den 8. Mai 2017 um 0:00 Uhr (MESZ)

    und endend am Mittwoch, den 10. Mai 2017 um 24:00 Uhr (MESZ), für das Amt

    des gemeinsamen Vertreters kandidieren. Die Rickmers Holding AG hat am 21.

    April 2017 eine entsprechende Einladung veröffentlicht.

    Nach Angabe der Rickmers Holding AG ist der Grund für die Restrukturierung

    der Anleihe die anhaltende Krise des Schifffahrtsmarktes. Die Entwicklungen

    der Marktbedingungen in der Schifffahrt hätten dazu geführt, dass sich die

    Umsätze der Rickmers Gruppe in allen Geschäftsbereichen rückläufig

    entwickelt haben, wobei sich der Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2016 im

    Vergleich zu den Vorjahren noch beschleunigt habe.

    Um den schwierigen Marktbedingungen entgegenzuwirken, hat der Vorstand der

    Rickmers Holding AG sowohl ein operatives Maßnahmenpaket als auch eine

    finanzielle Restrukturierung gestartet. Damit soll die Liquiditäts- und

    Ergebnissituation der Rickmers Gruppe gestärkt sowie die Fremdkapitalseite

    neu geordnet werden. Die geplante finanzielle Restrukturierung umfasst die

    Leistung von Beiträgen sowohl durch den Gesellschafter der Rickmers Holding

    AG, Herrn Bertram R. C. Rickmers, als auch durch die Finanzgläubiger der

    Rickmers Gruppe, d. h. die Banken, Werften und Anleihegläubiger.

    Für die Anleihegläubiger sieht das Restrukturierungskonzept für den Fall der

    Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und der Zustimmung zu diesem Konzept

    durch die Gläubigerversammlung zunächst die Zahlung der Zinsen am 11. Juni

    2017 für die Zinsperiode bis zum 10. Juni 2017 (8,875 %) vor. Sämtliche

    weiteren Anleiheverbindlichkeiten sollen neben weiteren anteiligen

    Verbindlichkeiten der Rickmers Holding AG gegenüber der HSH Nordbank AG und

    ggf. einer weiteren Gläubigerin im Rahmen einer Schuldübernahme von einem

    noch zu gründenden Transaktionsvehikel, z. B. in der Rechtsform einer

    luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.) oder

    Aktiengesellschaft (S.A.) ("LuxCo"), übernommen werden. Die Rickmers Holding

    AG würde hiermit durch die LuxCo als Emittentin der Anleihe und Schuldnerin

    der weiteren von ihr übernommenen Verbindlichkeiten ersetzt werden.

    Ferner ist geplant, dass die LuxCo im Rahmen einer Erhöhung des

    Grundkapitals der Rickmers Holding AG neue Aktien an der Rickmers Holding AG

    im Umfang von voraussichtlich 75,1 % des gesamten Grundkapitals der Rickmers

    Holding AG übernimmt und die Anleihegläubiger aus den Erlösen eines

    geplanten Verkaufs dieser Aktien bedient werden. Die Verkaufserlöse sollen

    nach Abzug von Kosten, Gebühren und Steuern der LuxCo an die

    Anleihegläubiger und die weiteren Gläubiger der LuxCo voraussichtlich wie

    folgt ausgeschüttet werden:

    - Anleihegläubiger: mindestens 57,6 %

    - HSH Nordbank AG: mindestens 36,1 %

    - etwaige weitere Gläubigerin: maximal 6,3 %

    Die vorstehenden Verteilungsquoten könnten sich aber ggf. noch verschieben,

    da die zugrundeliegenden Plandaten und Berechnungen der an der Wertaufholung

    teilnehmenden Sanierungsbeiträge noch final abgestimmt und verifiziert

    werden müssen.

    Die neuen Aktien der LuxCo an der Rickmers Holding AG sollen an einen

    Investor verkauft werden, der dazu bereit ist, zusätzlich zum Kaufpreis für

    die Aktien vorab der Rickmers Holding AG frisches Kapital in Höhe von USD

    54,1 Mio. (oder mit vorheriger Zustimmung der HSH Nordbank AG einen

    niedrigeren Betrag) zuzuführen, das ausschließlich für Zahlungen an die HSH

    Nordbank AG verwendet werden soll, unter anderem für die Rückzahlung von

    gestundeten Tilgungszahlungen und Zinsen sowie die Auffüllung von

    Reservekonten.

    Die LuxCo soll aber nur dann berechtigt sein, die neuen Aktien an der

    Rickmers Holding AG an einen Investor zu veräußern, wenn die Gegenleistung

    für die neuen Aktien dem Wert der Aktien (auch unter Berücksichtigung einer

    möglichen Kontrollprämie) mindestens entspricht, was von einem unabhängigen

    und qualifizierten Sachverständigen in einem Wertgutachten zu ermitteln ist.

    Die Veräußerung der neuen Aktien an der Rickmers Holding AG soll bis zum

    Ende des ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein. Sofern der Verkauf bis

    dahin nicht stattgefunden und die HSH Nordbank AG, der gemeinsame Vertreter

    und die ggf. weitere Gläubigerin der LuxCo diese Frist auch nicht

    einvernehmlich verlängert haben sollten, soll dann ein Zwangsverkauf der

    Aktien durch Verwertung an diesen begründeter Pfandrechte erfolgen.

    Sowohl der gemeinsame Vertreter als auch die HSH Nordbank AG sollen jeweils

    einzeln berechtigt sein, bestimmte Vetorechte geltend zu machen,

    beispielweise in Bezug auf (i) die Auswahl eines M&A-Beraters hinsichtlich

    des Verkaufs der Aktien an der Rickmers Holding AG, (ii) die Auswahl des

    Sachverständigen für die Bewertung dieser Aktien im Zusammenhang mit deren

    Verkauf an einen Investor und (iii) deren Veräußerung an einen bestimmten

    Investor.

    Aus heutiger Sicht ist indes nicht zu erwarten, dass die den

    Anleihegläubigern zustehenden Erlöse aus dem Verkauf der neuen Aktien an der

    Rickmers Holding AG den Nominalwert der Forderungen der Anleihegläubiger

    erreichen werden.

    Um die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts zu ermöglichen, beabsichtigt

    die Rickmers Holding AG, in einer Abstimmung der Anleihegläubiger ohne

    Versammlung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters beschließen und

    diesen ermächtigen zu lassen, das Restrukturierungskonzept nach Maßgabe der

    in der am 21. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur

    Stimmabgabe final zu verhandeln, nach eigenem Ermessen über die Umsetzung

    des Restrukturierungskonzepts zu entscheiden und die Anleihegläubiger bei

    sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur

    Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich oder zweckdienlich

    sind.

    Bei dieser Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nur dann

    gegeben, wenn die teilnehmenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens die

    Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Für den Fall, dass

    die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte,

    beabsichtigt die Rickmers Holding AG, eine sog. zweite Versammlung

    einzuberufen, die im Hinblick auf den Beschluss über die Ermächtigung des

    gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der Anleiherestrukturierung bereits

    beschlussfähig wäre, wenn die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig

    mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Über die

    Bestellung des gemeinsamen Vertreters könnte die zweite Versammlung sogar

    ohne jegliches Quorum Beschluss fassen.

    Sollten die Anleihegläubiger der vorgeschlagenen Bestellung und Ermächtigung

    des gemeinsamen Vertreters nicht zustimmen oder das erforderliche Quorum für

    die Beschlussfassung über das Restrukturierungskonzept auch in der zweiten

    Gläubigerversammlung nicht erreicht werden, steht zu befürchten, dass die

    Rickmers Holding AG unverzüglich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

    beantragen wird. Zur Zinszahlung am 11. Juni 2017 dürfte es dann nicht mehr

    kommen. Ausweislich eines vorliegenden Liquidationswertgutachtens, das

    derzeit aktualisiert wird, wird die von den Anleihegläubigern dann zu

    erwartende hypothetische Insolvenzquote nicht einmal den Betrag der für den

    11. Juni 2017 im Restrukturierungskonzept vorgesehenen Zinszahlung

    erreichen.

    Die RKH Dienstleistung GmbH wurde von der Rickmers Holding AG in einzelne

    Verhandlungsrunden mit den anderen Finanzgläubigern als "designierter

    gemeinsamer Vertreter" eingebunden, um Anregungen auch aus Sicht der

    Anleihegläubiger in die Verhandlungen einzubringen.

    Die RKH Dienstleistung GmbH lädt die Anleihegläubiger der Rickmers Holding

    AG hiermit zu einer Informations-Telefonkonferenz am 4. Mai 2017 ein, um

    über die Hintergründe und die geplanten weiteren Schritte zu informieren.

    Die Telefonkonferenz wird in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr in

    deutscher Sprache und zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr in englischer Sprache

    abgehalten werden.

    Anleihegläubiger, die wünschen an dieser Telefonkonferenz teilzunehmen und

    über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden, werden gebeten, sich

    bis zum 3. Mai 2017 per E-Mail oder Post an die untenstehende Adresse unter

    Beifügung eines aktuellen (nicht älter als drei Wochen) Depotauszugs, aus

    dem sich die Eigenschaft als Anleihegläubiger ergibt, zu wenden und

    registrieren zu lassen. Die Einwahldaten werden den registrierten

    Anleihegläubigern bis zum 3. Mai 2017 zur Verfügung gestellt.

    Weiterführende Informationen und begleitende Unterlagen zur Abstimmung ohne

    Versammlung sind auf der Internetseite der Rickmers Holding AG verfügbar:

    www.rickmers.com/investors.

    Kontakt

    RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH

    Dr. Kristian J. Heiser

    Wexstraße 16

    20355 Hamburg

    Telefon: +49 (0) 40 86643363

    (montags, mittwochs und freitags jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)

    E-Mail: dienstleistung@rkh-law.de

    Hintergrund

    Die RKH Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im

    Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145610, ist ein

    Dienstleistungsunternehmen, das zum Zweck der Übernahme von Tätigkeiten als

    gemeinsamer Vertreter von Gläubigern nach Maßgabe des

    Schuldverschreibungsgesetzes gegründet wurde. Geschäftsführer ist

    Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, LL.M. Alleinige Gesellschafterin der

    RKH Dienstleistung GmbH ist die Raschke von Knobelsdorff Heiser

    Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ("RKH") mit Sitz in Hamburg, eine der

    führenden deutschen Corporate/M&A-Boutiquen, die Anfang 2005 als Spin-off

    ihrer Gründungspartner aus Freshfields Bruckhaus Deringer hervorgegangen

    ist. RKH ist fokussiert auf High-End-Beratung deutscher und internationaler

    Industrie- und Handelsunternehmen, Private Equity-Gesellschaften sowie

    Banken und anderer Finanzdienstleister insbesondere in den Bereichen

    M&A/Private Equity, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

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    25.04.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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    567125 25.04.2017

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