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    DGAP-Adhoc  1023  0 Kommentare Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt (deutsch)

    Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

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    DGAP-Ad-hoc: Clere AG / Schlagwort(e): Delisting

    Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch

    Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

    03.05.2017 / 19:33 CET/CEST

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    Ad-hoc-Meldung

    CLERE AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch

    Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

    Berlin, den 3. Mai 2017 - Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung

    des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer,

    entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der

    Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

    zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung

    gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den

    dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher

    heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell

    33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung

    geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH

    verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien

    gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten

    durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten

    sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das

    Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im

    Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der

    Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände

    und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des

    Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien

    der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

    gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das

    Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

    Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum

    gesetzlichen Mindestpreis machen wird.

    Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die

    Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand

    rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung

    der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung

    des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter

    Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.

    Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr

    an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im

    Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

    Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand

    und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot

    gemäß § 27 WpÜG.

    Thomas Krupke

    Vorstand

    CLERE AG

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    03.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Clere AG

    Schlüterstr. 45

    10707 Berlin

    Deutschland

    E-Mail: info@clere.de

    Internet: www.clere.de

    ISIN: DE000A2AA402

    WKN: A2AA40

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    569709 03.05.2017 CET/CEST

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