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    DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe


    One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH: Information der Anleihegläubiger über den Insolvenzplan


    19.05.2017 / 09:20



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    One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH: Information der Anleihegläubiger über den Insolvenzplan

    München, 19. Mai 2017 - Am 16. Mai 2017 hat die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung der Laurèl GmbH vor dem Amtsgericht München - Insolvenzgericht - stattgefunden. Die One Square Advisory Services GmbH hat in der Funktion als gemeinsamer Vertreter die Anleihegläubiger der Laurèl-Schuldverschreibung 2012 / 2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) auf der Gläubigerversammlung vertreten und für die Anleihegläubiger dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Alle interessierten Anleihegläubiger können die finale Fassung des Insolvenzplans auf Wunsch bei der One Square Advisory Services GmbH gegen Nachweis der Gläubigerstellung erhalten.

    Darüber hinaus möchte die One Square Advisory Services GmbH die Anleihegläubiger über die Beweggründe zum Abstimmungsverhalten informieren:

     

    1. Anleihegläubigerversammlung am 15. Mai 2017

    Für den 15. Mai 2017 hatte die One Square Advisory Services GmbH zu einer sog. zweiten Versammlung der Anleihegläubiger eingeladen. Auf dieser Versammlung sollten die Anleihegläubiger die Möglichkeit erhalten, dem gemeinsamen Vertreter eine Weisung hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens über den Insolvenzplan zu erteilen. Nach Anmeldeschluss am 12. Mai, 24.00Uhr (MESZ) waren weniger als die für eine Beschlussfähigkeit gesetzlich erforderlichen 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Infolgedessen wäre die Gläubigerversammlung am 15. Mai 2017 nicht beschlussfähig gewesen. Der Sinn der Versammlung, den gemeinsamen Vertreter zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten auf der Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan anzuweisen, konnte infolge der Beschlussunfähigkeit somit nicht mehr erreicht werden. Um den angemeldeten Anleihegläubigern eine Anreise und der Masse überflüssige Kosten für eine Veranstaltung zu ersparen, deren Sinn nicht mehr erreicht werden konnte, wurde die Anleihegläubigerversammlung nach Rücksprache mit der Gesellschaft, dem Sachwalter und den die Versammlung begleitenden Rechtsanwälten abgesagt.
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