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    SpruchZ  815  0 Kommentare Squeeze-out bei der Brau und Brunnen AG: Hauptaktionärin legt Beschwerde ein - Spruchverfahren geht weiter

    Nach einer Beschwerde der zum Oetker-Konzern gehörende Antragsgegnerin geht das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht weiter

    In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Brau und Brunnen AG hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Barabfindungsbetrag je Brau-und-Brunnen-Aktie mit Beschluss vom 20. März 2017 auf EUR 99,64 festgesetzt (Anhebung um 15,35%). Gegen diese Gerichtsentscheidung hat die zum Oetker-Konzern gehörende Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 18. April 2017 Beschwerde eingelegt. Das Spruchverfahren geht damit vor dem Oberlandesgericht weiter.

     

    Wie berichtet hatte das LG Dortmund in diesem vor 12 Jahren begonnenen Spruchverfahren die Barabfindung 2010 sogar noch deutlicher auf EUR 120,40 angehoben (Beschluss vom 25. November 2010, Az. 18 O 158/05 AktE). Auf Beschwerden der Antragsgegnerin hin hatte das OLG Düsseldorf die beiden Verfahren zum BuG und zum Squeeze-out an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/12/spruchverfahren-brau-und-br .... In dem an das LG Dortmund zurückverwiesenen Verfahren hatte die Antragsgegnerin den gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. Großfeld massiv in sehr unschöner Weise angegriffen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/spruchverfahren-zur-brau-und-brunnen-ag.html.

     

    LG Dortmund, Beschluss vom 20. März 2017, Az. 18 O 158/05 AktE

    Sterzelmaier u.a. ./. RB Brauholding GmbH

    47 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Axel Pohlmann, 44135 Dortmund

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:

    Rechtsanwälte Streitböger und Speckmann, 33602 Bielefeld




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Squeeze-out bei der Brau und Brunnen AG: Hauptaktionärin legt Beschwerde ein - Spruchverfahren geht weiter Nach einer Beschwerde der zum Oetker-Konzern gehörende Antragsgegnerin geht das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht weiter.