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     2883  0 Kommentare Widerrufsjoker: Kein Kostenrisiko durch eine Prozessfinanzierung beim Widerruf einer Baufinanzierung

    Viele Verbraucher schrecken vor dem Widerruf einer Baufinanzierung zurück, weil sie Angst vor den Kosten haben. Doch diese Angst ist übertrieben: Selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung greift, gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen.

    Falls die Kosten für den Widerruf eines Darlehens nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können die Kosten für den Anwalt und ggf. auch für das Gerichtsverfahren selbst übernehmen oder Sie lassen prüfen, ob Ihr Fall für eine Streitfinanzierung oder eine Prozessfinanzierung in Frage kommt.

    In diesem Fall werden sämtliche Kosten von einem spezialisierten Unternehmen, dem Finanzierer, übernommen. Sie haben also keinerlei Kostenrisiko mehr. Im Gegenzug müssen Sie aber im Erfolgsfall einen Teil des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Widerruf des Darlehens abgeben.

    Übernimmt der Finanzierer die Kosten für die anwaltliche Leistung im außergerichtlichen Bereich, so spricht man von einer Streitfinanzierung. Das Erfolgshonorar liegt in diesem Fall bei 30 – 35 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Widerruf. Der „wirtschaftliche Vorteil“ ist das, was Sie mit einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens sparen bzw. erstattet bekommen. In der Regel handelt es sich dabei um die Zinsersparnis bzw. die Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei laufenden Darlehen oder um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

    Ein Beispiel: Sie haben eine Kreditsumme von 100.000 Euro und eine verbleibende Restlaufzeit von vier Jahren. Durch den Widerruf des Kredits gelingt es, den Zinssatz für die Restlaufzeit von fünf auf zwei Prozent zu senken. Sie sparen also jährlich 3.000 Euro Zinsen, insgesamt also 12.000 Euro. In diesem Fall müssten Sie 30 Prozent davon, also 3.600 Euro (inkl. Mwst.), an den Streitfinanzierer zahlen.

    Erstreckt sich Finanzierung auch auf eine Klage und den damit verbundenen Prozess, so spricht man von einer Prozessfinanzierung. Das Erfolgshonorar liegt in diesem Fall in der Regel bei rund 40 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils.

    Sowohl bei der Streitfinanzierung als auch bei der Prozessfinanzierung gilt: Nicht alle Fälle werden akzeptiert. Der Finanzierer wählt anhand seiner Kriterien geeignete Fälle aus und begleitet sie nur dann, wenn er gute Chancen sieht, einen Widerruf erfolgreich durchsetzen zu können. In der Regel werden zwischen 30 und 50 Prozent der angebotenen Fälle vom Prozessfinanzierer begleitet.

    Besonders gut sind die Chancen für Darlehen aus dem Zeitraum 2010/2011 bei der ING Diba sowie bei den Sparkassen. Auch ältere Darlehen aus der Zeit vor Juni 2010, die rechtzeitig widerrufen worden sind, kommen für ein erfolgsabhängiges Vorgehen in Frage. 

    Wenn Sie an einer Finanzierung Ihres Widerrufs interessiert sind, dann setzen Sie bitte im Prüfungsformular den entsprechenden Haken, damit wir Ihren Fall weiterleiten können. Wir bitten Sie zudem, uns stets den gesamten Kreditvertrag zu schicken, wenn Sie an einer Finanzierung Ihres Falles interessiert sind. Sollten Sie den Widerruf bereits gegenüber dem Kreditinstitut erklärt haben, dann schicken Sie uns auch bitte die daraus resultierende Korrespondenz.

    Wichtig ist: Gelingt kein Erfolg, dann haben Sie als Kreditnehmer auch keine Kosten zu fürchten. Die Zusammenarbeit mit einem Streit- oder Prozessfinanzierer eignet sich daher insbesondere dann, wenn Sie selbst die Kosten für einen Rechtsstreit scheuen, aber dennoch vom Vorteil eines erfolgreichen Kredit-Widerrufs profitieren wollen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Kein Kostenrisiko durch eine Prozessfinanzierung beim Widerruf einer Baufinanzierung Viele Verbraucher schrecken vor dem Widerruf einer Baufinanzierung zurück, weil sie Angst vor den Kosten haben. Doch diese Angst ist übertrieben: Selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung greift, gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen.