Änderungen ab 2018: Was Anleger über die neue Fonds-Steuer wissen müssen
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Ab 1. Januar 2018 ändert sich mit dem „Investmentsteuerreformgesetz“ die Besteuerung von Fonds enorm. Auf welche Neuerungen sich Anleger einstellen müssen, lesen Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Besteuerung von Investmentfonds – das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) – in Kraft. Die Reform gilt sowohl für aktiv gemanagte Fonds und ETF. Eine Neuregelung war deshalb notwendig, weil bisher inländische Fonds im Vergleich zu jenen, die im Ausland aufgelegt werden, steuerlich bevorteilt wurden. Die im Inland einbehaltene Quellensteuer konnte ausländischen Fonds nicht erstattet werden.
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Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Besteuerung von Investmentfonds – das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) – in Kraft. Die Reform gilt sowohl für aktiv gemanagte Fonds und ETF. Eine Neuregelung war deshalb notwendig, weil bisher inländische Fonds im Vergleich zu jenen, die im Ausland aufgelegt werden, steuerlich bevorteilt wurden. Die im Inland einbehaltene Quellensteuer konnte ausländischen Fonds nicht erstattet werden.
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