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    Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG

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    DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

    Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG

    12.06.2017 / 07:16 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Der Verwaltungsrat der an der Frankfurter Börse kotierten Schweizer

    Highlight Communications AG hat unter Verwendung des genehmigten Kapitals

    der Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis wurde auf EUR

    5.20 pro Aktie festgelegt. Dadurch fliessen der Gesellschaft EUR 81.9 Mio.

    zu, wodurch sich das Aktienkapital der Highlight Communications AG auf CHF

    63'000'000 erhöht. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank fest

    übernommen und werden vollumfänglich bei der Highlight Event and

    Entertainment AG platziert, welche damit einen Anteil von 25.0% an der

    Highlight Communications AG erwerben wird. Die Aktien werden mit der noch

    nicht erfolgten Eintragung in das Handelsregister im Aussenverhältnis

    geschaffen, sie sind aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll

    stimmberechtigt. Die Transaktion dient der Vorbereitung eines möglichen

    Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG, die nach

    Kapitalerhöhung noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an eine

    Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.4 % an der

    Highlight Communications AG hält.

    Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der

    Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and

    Entertainment AG ("HLEE") soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die

    festgefahrene Situation um die Lancierung eines möglichen Übernahmeangebots

    der HLC an die Aktionäre der deutschen Constantin Medien AG ("CMAG") zu

    deblockieren.

    Die Kapitalerhöhung liegt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und

    deren Aktionäre. Dadurch soll ein allfälliges öffentliches Übernahmeangebot

    an die Aktionäre der CMAG, mittels dessen die Stimmenmehrheit und

    langfristig sämtliche Aktien der CMAG erworben werden sollen (nachfolgend

    "Transaktion"), ermöglicht werden. Die Voraussetzungen hierfür, namentlich

    die Finanzierung, sind derzeit noch nicht gegeben. Eine Entscheidung durch

    den Verwaltungsrat der HLC konnte daher diesbezüglich noch nicht getroffen

    werden. Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC unter Beteiligung

    der HLEE durchgeführt werden.

    Die Transaktion ist nach Überzeugung des Verwaltungsrats der HLC

    erforderlich, um die gegenwärtige, für die Gesellschaft und ihre Aktionäre

    sowie die kommerziellen Partner schädliche Situation zu beenden. Diese

    besteht darin, dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats

    nichtig gewählten) Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem

    Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel entgegen dem Willen der Mehrheit ihrer

    eigenen Aktionäre, entgegen dem Interesse der HLC und entgegen dem Willen

    ihres Verwaltungsrats in rechtswidriger Weise versucht, auf die

    Vermögenswerte der Gesellschaft zuzugreifen. Die Organe der CMAG haben, um

    dieses Ziel zu erreichen, nach Auffassung des Verwaltungsrats der HLC

    mehrfach massiv gegen geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten,

    dass sie dieses Verhalten auch in Zukunft fortsetzen werden.

    Aus diesem Grunde hält es der Verwaltungsrat der Gesellschaft für zwingend

    geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG hinzuarbeiten,

    um auf diesem Wege die Vermögenswerte der Gesellschaft im Interesse des

    Unternehmens und der Aktionäre vor dem Zugriff durch Dieter Hahn zu

    schützen. Darüber hinaus sollen so die Voraussetzungen für eine Optimierung

    der Konzern- und Führungsstruktur geschaffen werden, damit Synergien erzielt

    werden können.

    Um die Kapitalerhöhung zu verhindern, hatte die CMAG eine Registersperre

    gegen Beschlüsse der Generalversammlung der HLC erhoben, die aber vom

    zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen

    wurde. Die CMAG kann dieses Urteil weiterziehen. Die Ausgabe der neu

    geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann sich dadurch noch

    verzögern, gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der Einzahlung des

    Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten Feststellungsbeschluss des

    Verwaltungsrats aber bereits voll stimmberechtigt.

    Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat beschlossen, die für den 30.

    Juni 2017 geplante ordentliche Generalversammlung der Highlight

    Communications AG zu verschieben, um bestmöglich Klarheit zu schaffen und

    eine mögliche Wiederholung der Generalversammlung und unnötige Kosten zu

    vermeiden. Ein neues Datum wird zu gegebener Zeit festgelegt und mitgeteilt.

    Weitere Informationen:

    HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

    Investor Relations

    Netzibodenstrasse 23b

    CH-4133 Pratteln BL

    Telefon: +41 (0)61 816 96 91

    Email: ir@hlcom.ch

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    12.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Highlight Communications AG

    Netzibodenstrasse 23b

    4133 Pratteln

    Schweiz

    Telefon: +41 61 816 96 96

    Fax: +41 61 816 67 67

    E-Mail: ir@hlcom.ch

    Internet: www.hlcom.ch

    ISIN: CH0006539198

    WKN: 920299

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    582071 12.06.2017 CET/CEST

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