Ab sofort sind Bewerbungen für das 13. Hakuho Foundation Japanese Research Fellowship möglich
TOKIO, 9. Juni 2017 /PRNewswire/ -- Die gemeinnützige, rechtsfähige Hakuho-Stiftung mit Sitz in Tokio, Japan, nimmt seit dem 9. Juni Bewerbungen für das 13. Hakuho Japanese Research Fellowship entgegen.
Ziel
Mit dem Ziel der weiteren Vertiefung der Grundlagen internationaler Forschung über Japan und eines tieferen Verständnisses des
Landes lädt das Hakuho Foundation Japanese Research Fellowship führende internationale Wissenschaftler nach Japan ein, um vor Ort Forschungsvorhaben über die
japanische Sprache, japanische Sprachvermittlung, japanische Literatur und japanische Kultur durchzuführen.
Förderfähige Forschungsthemen
Forschung über japanische Sprache, japanische Sprachvermittlung, japanische Literatur und japanische Kultur
Teilnahmeberechtigte Wissenschaftler
Wissenschaftler aus den Themenbereichen japanische Sprache, japanische Sprachvermittlung, japanische Literatur oder japanische Kultur mit Wohnsitz außerhalb Japans, welche sämtliche der unten
aufgeführten Kriterien erfüllen.
- Zugehörigkeit zu einer Hochschul- oder Forschungseinrichtung (dazu gehören Postdoktoranden, außerordentliche Professoren und Lehrbeauftragte) oder ein entsprechender Forschungs- und Bildungshintergrund.
- Stipendiat oder Wissenschaftler mit Doktorgrad (einschließlich Verleihung bis spätestens 31. Dezember 2017) und umfangreichem Forschungs- oder Bildungshintergrund
- Ausreichende japanische Sprachkenntnisse zur Durchführung von Forschungen auf Japanisch
- Nicht-japanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz außerhalb Japans oder japanischer Staatsangehöriger, welcher mindestens 10 Jahre außerhalb Japans wohnhaft und in seinem Aufenthaltsland in der akademischen Gemeinschaft aktiv war
- Bereitschaft, sich während der gesamten Stipendienzeit kontinuierlich in Japan aufzuhalten und an den von der Stiftung organisierten Versammlungen zur Forschungsberichterstattung teilzunehmen.
Anmerkungen:
- Es werden keine Bewerbungen für Promotionsvorhaben gesucht.
- Von Bewerbern, bei denen die Verleihung des Doktorgrades noch aussteht, wird eine schriftliche Bestätigung des Betreuers verlangt, dass der Titel bis spätestens 31. Dezember 2017 verliehen wird.
- Da die Forschungsberichterstattung und sonstige Kommunikation mit dem Stiftungssekretariat ausschließlich auf Japanisch stattfindet, ist ein entsprechendes Sprachniveau auf Japanisch Voraussetzung.
- Bewerben dürfen sich auch Personen, die in der Vergangenheit bereits Unterstützung für ein Forschungsvorhaben vor Ort erhalten haben.
Umfang der Unterstützung