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    ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

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    DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

    16.06.2017 / 15:02 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17

    Marktmissbrauchsverordnung

    ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

    - Maximaler Gesamtkaufpreis EUR 10 Millionen

    - Beginn am 16. Juni 2017

    Berlin, den 16. Juni 2017. Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Berlin,

    hat heute ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne

    Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 10 Millionen beschlossen. Auf Basis des

    derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs vom 15. Juni 2017) entspricht das

    bis zu 664.451 Aktien oder rund 1,27 % des aktuellen satzungsmäßigen

    Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Rückkauf eigener Aktien ist ADLER durch

    Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom Oktober 2015

    ermächtigt.

    Das Rückkaufprogramm soll am 16. Juni 2017 beginnen und läuft auf

    unbestimmte Zeit. Es endet, wenn das festgelegte maximale Gesamtvolumen

    erreicht ist oder der Vorstand die Beendigung beschließt. ADLER

    beabsichtigt, die eigenen Aktien zu halten, um sie zu einem späteren

    Zeitpunkt bei entsprechenden Marktopportunitäten als Akquisitionswährung

    nutzen zu können. Ein Handel in den Aktien der Gesellschaft erfolgt nicht.

    Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der Vorschriften der

    Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

    16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") sowie der

    auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 6 der Marktmissbrauchsverordnung

    erlassenen Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März

    2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen

    Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf

    Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen

    ("Delegierte

    Verordnung") und den dort vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren

    Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

    Mit der Abwicklung des Rückkaufprogramms wird ein Kreditinstitut beauftragt.

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    16.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: ADLER Real Estate AG

    Joachimsthaler Straße 34

    10719 Berlin

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)40 - 29 8130-0

    Fax: +49 (0)40 - 29 8130-99

    E-Mail: info@adler-ag.com

    Internet: www.adler-ag.com

    ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02

    WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0

    Indizes: SDAX, GPR General Index

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    583623 16.06.2017 CET/CEST

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