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    Airbnb und Zug Tourismus  955  0 Kommentare Vereinbarung zur Einziehung der Beherbergungsabgabe ab 1. Juli 2017

    Zug (ots) - Zug Tourismus und Airbnb schließen erste Vereinbarung
    in der Schweiz, weltweit hat Airbnb über 270 solcher Kooperationen

    - Digitales Einziehungsverfahren entlastet Zuger Gastgeber und
    Verwaltung
    - Airbnb ist mit weiteren Kantonen zu ähnlichen Vereinbarungen im
    Dialog

    Ab dem 1. Juli 2017 wird die Beherbergungsabgabe für alle
    Airbnb-Gastgeber im Kanton Zug automatisiert über die
    Airbnb-Plattform von den Gästen eingezogen und an Zug Tourismus
    weitergegeben. Damit ist Zug der erste Schweizer Kanton, in dem das
    automatisierte Verfahren zur Einziehung der Tourismus-Abgabe durch
    Airbnb eingeführt wird.

    Zug Tourismus und Airbnb haben eine gemeinsame Vereinbarung
    geschlossen, um das automatisierte Verfahren zur Einziehung der
    Beherbergungsabgabe durch Airbnb einzuführen. Mit dieser digitalen
    Lösung wird sowohl für die Airbnb-Gastgeber als auch für Zug
    Tourismus der administrative Aufwand erheblich reduziert. Der
    Verwendungszweck der Erträge ist gesetzlich vorgeschrieben. Die
    Einnahmen aus den Beherbergungsabgaben werden auch künftig für
    Maßnahmen und Einrichtungen, die vorwiegend im Interesse der
    Abgabepflichtigen liegen, verwendet, wie z.B. zur Finanzierung von
    Marktabklärungen und Marktbearbeitungen sowie von Dienstleistungen
    und Angeboten der kantonalen Tourismusorganisation.

    Airbnb hat weltweit bereits mit über 270 Städten und Kommunen eine
    Vereinbarung zur automatisierten Einziehung und Ausschüttung von
    Beherbergungssteuern geschlossen. Seit dem Start des Modells 2014 hat
    das Unternehmen insgesamt 240 Millionen US-Dollar an Übernachtungs-
    und Tourismusabgaben erhoben und an die jeweiligen lokalen Kommunen
    abgeführt. In der Schweiz ist Airbnb mit weiteren Kantonen zu einer
    solchen Vereinbarung im Dialog.

    Alexander Schwarz, General Manager Airbnb Deutschland, Österreich
    und Schweiz, sagt: "Wir freuen uns, dazu beitragen zu können, dass
    Zug zukünftig die Beherbergungsabgaben der Airbnb-Gäste ohne
    administrativen Aufwand erhält. Diese gemeinsame Vereinbarung ist
    beispielhaft für den progressiven Ansatz der Schweiz, mit den Chancen
    der Digitalisierung umzugehen und sicherzustellen, dass sowohl die
    Reisenden, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gemeinden vom Home
    Sharing profitieren können."

    Für Seraina Koller, Geschäftsführerin von Zug Tourismus, ist diese
    Vereinbarung ein Meilenstein: "Seit langem werden gleiche Bedingungen
    bezüglich der Beherbergungsabgaben für Hotels und die private
    Wohnungs- und Zimmervermietung gefordert. Dass wir diese Regelung
    gemeinsam mit Airbnb nun in Zug schweizweit als erstes umsetzen
    konnten, freut uns außerordentlich. Das zielführende Resultat aus den
    sehr kooperativen Verhandlungen spricht für sich: das digitale
    Einziehungsverfahren vereinfacht das Handling für Zuger Gastgeber und
    uns gleichermaßen. Zug Tourismus fördert innovative Angebote und
    bündelt diese, um auch in Zukunft die Attraktivität der Destination
    Zug zu steigern und dadurch mehr Logiernächte zu generieren. Durch
    diese Zusatzeinnahmen können auch weiterhin attraktive Mehrwerte für
    Gäste und Besucher der Region geschaffen werden."

    Airbnb ist eine Internetplattform, über die Gastgeber und Gäste in
    Kontakt treten können. Die meisten Gastgeber auf Airbnb sind
    sogenannte Home Sharer, Privatpersonen, die einzelne Zimmer in ihrem
    Zuhause oder gelegentlich die ganze Wohnung an Gäste aus aller Welt
    vermieten, wenn sie beispielsweise auf Dienstreise oder im Urlaub
    sind. Es nutzen aber auch kleinere Pensionen und Bed&Breakfasts
    Airbnb als zusätzliche Vermarktungsplattform. Airbnb Gastgeber
    behalten 97 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, den sie für die
    Vermietung ihrer Unterkunft selbst festlegen. Die Plattform ist unter
    den Zuger Bürgern und Bürgerinnen sehr beliebt. 2016 haben 2000 Gäste
    aus aller Welt bei Gastgebern in Zug übernachtet. Umgekehrt wurden
    15000 Reisen aus Zug heraus über Airbnb gebucht. Der typische Zuger
    Gastgeber vermietete sein Zuhause für in Summe 26 Tage im Jahr und
    verdiente damit insgesamt 2900 CHF.

    OTS: Airbnb Deutschland
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105895
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    Pressekontakt:
    Isabelle von Witzleben
    presse@airbnb.com


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