Altersvorsorge
Alles anders bei Betriebsrenten?
Der Bundestag hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz unlängst verabschiedet. Spätestens am 7. Juli soll es den Bundesrat passieren und 2018 in Kraft treten. Eine Reform ist dringend angesagt: So entfallen 63 Prozent der Alterseinkünfte bisher auf die gesetzliche Rente. Nur jeweils acht Prozent machen betriebliche und private Vorsorgeleistungen aus.
Renten-Reform kommt vor allem Beschäftigten in KMUs zugute. (© nd3000)
In Deutschland gibt es über 15 Millionen Verträge über eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Aber bei den kleinen und mittleren Unternehmen sind nur 30 bis 40 Prozent der Arbeitnehmer, in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern sogar nur zehn Prozent mit einer Betriebsrente ausgestattet. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das mit ihrem Betriebsrentenstärkungsgesetz ändern. Zielgruppen der neuen Nahles-Rente sind vor allem jene, die bisher wenig vorsorgen. Das sind vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben und Geringverdiener, von denen viele weder eine Riester-Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge haben.
So entscheiden bei der bisherigen Betriebsrente allein die Arbeitgeber, ob Sie als Ausführungsweg eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktzusage anbieten. Die neue Nahles-Rente sollen hingegen die Sozialpartner für die jeweiligen Branchen aushandeln. Daher wird sie nur für Beschäftigte in Unternehmen relevant, die der Tarifbindung unterliegen oder eine Anwendung der Vereinbarungen für ihren Betrieb beschließen. Einige Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes betreffen aber alle Beschäftigten mit Betriebsrenten.
Relevant für alle Beschäftigten
Schon bisher hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Dafür werden die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung), so dass
Arbeitnehmer in der Ansparphase auf Beiträge von bis zu vier Prozent der Bemessungsgrenze keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Weitere 1.800 Euro jährlich blieben in der Ansparphase steuerfrei.
Ab 2018 bleiben weitere Beiträge von insgesamt vier Prozent der Bemessungsgrenze steuerfrei. In der Rentenphase ist dann mit Abgaben zu rechnen, die dann aber in der Regel geringer ausfallen.
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Zudem konnten Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen schon bisher einen zusätzlichen Betrag in die Betriebsrente einzahlen. Jetzt werden auch die Grenzen dafür klar geregelt. Ab 2018
dürfen für jedes Beschäftigungsjahr vier Prozent der Bemessungsgrenze steuerfrei zusätzlich eingezahlt werden. Dabei werden bisher eingezahlte Beiträge nicht mehr wie bisher angerechnet.