NRW und Schleswig-Holstein sagen Adieu
Mietpreisbremse: Dieser Papiertiger wird entsorgt
Eigentlich sollte die Mietpreisbremse die Mietsteigerung bei Neuvermietung drosseln, jedoch war das Gesetz löchriger als Schweizer Käse. Aus diesem Grund planen NRW und Schleswig-Holstein die Abschaffung.
In NRW und Schleswig-Holstein wurde gewählt und in den neuen Koalitionsverträgen geht es der Mietpreisbremse an den Kragen. Sowohl das schwarz-gelbe Bündnis in NRW als auch die "Jamaika-Koalition" im Norden wollen die Verordnung aufheben. Hinzu kommt, dass auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhung obsolet werden könnte ("Haufe").
In NRW war die Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 in 22 Kommunen eingeführt worden und die Kappungsgrenze ist seit Juni 2014 in Kraft. Neben diesen beiden Gesetzen, will die neue Regierung auch die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung und die Umwandlungsverordnung aufheben.
In Schleswig-Holstein wird es weniger dramatische Änderungen geben, denn die "Jamaika-Koalition" will lediglich die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze aufheben und durch "geeignetere Instrumente" ersetzen.
Während der Mieterbund von einer "Rolle rückwärts" spricht, begrüßt der Eigentümerverband Haus & Grund die Pläne und ruft zur Nachahmung auf ("Welt"). Die neuen NRW-Koalitionäre kamen überein, dass die Mietpreisbremse ihren Zweck nicht erfüllt hat. Anders sieht es derzeit noch in Berlin aus, wo CDU und SPD überlegen, die Mietpreisbremse in der nächsten Legislaturperiode zu behalten und nachzubessern.
Zuletzt hatte sich Heiko Maas (SPD) für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ausgesprochen und ein zweites Mietrechtspaket anstoßen. Dies steckt seit gut 12 Monaten in der Ressortabstimmung fest ("Cash").