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     2875  0 Kommentare Widerrufsjoker: Mit einer Prozessfinanzierung das Kostenrisiko verhindern

    Der Widerruf einer Baufinanzierung ("Widerrufsjoker")ist normalerweise mit Kosten für den Anwalt und evtl. auch für eine Klage verbunden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung greift, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Wenn das aber nicht der Fall ist, sollten Sie über eine Prozessfinanzierung nachdenken.

    Mit seinem jüngsten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg frei gemacht für den Widerruf zahlreicher Darlehen aus dem Zeitraum 2010 und 2011. Insbesondere Baufinanzierungen der Sparkassen und der ING Diba sind dabei aussichtsreich. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet nun erstmals eine Prozessfinanzierung für alle, die den Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko ziehen wollen.

     

    In dem Urteil hat sich der BGH insbesondere mit dem Thema der Pflichtangaben in einer Widerrufsbelehrung beschäftigt. Diese Pflichtangaben sind bestimmte Informationen, die das Kreditinstitut gemäß §492 BGB dem Verbraucher im Kreditvertrag mitteilen muss, damit die 14-tägige Widerrufsfrist für das Darlehen zu laufen beginnt. Dazu zählt beispielsweise der effektive Jahreszins und die Kreditlaufzeit. Der BGH widersprach dabei zahlreichen Gerichten der unteren Instanzen, die zuvor geurteilt hatten, dass bereits die Aufzählung einer falschen Pflichtangabe die Widerrufsbelehrung fehlerhaft mache. In der Praxis geht es dabei insbesondere um die sogenannte Aufsichtsbehörde, die sich in zahlreichen Widerrufsbelehrungen findet, obwohl sie gar nicht zu den gesetzlich geforderten Pflichtangaben für Immobilienkredite gehört.

     

    Der BGH urteilte nun, dass es nicht schädlich sei, wenn die Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung aufgezählt wird. Wenn dies jedoch geschieht, dann muss die konkrete Aufsichtsbehörde auch im Darlehensvertrag genannt werden. Ansonsten ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die 14-tägige Frist, die dem Verbraucher für einen Widerruf zur Verfügung steht, beginnt nicht zu laufen. Tatsächlich war es so, dass die Aufsichtsbehörde im vorliegenden Kreditvertrag einer Sparkasse nicht aufgeführt wurde. Deswegen ist die Rückabwicklung des Darlehens die logische Konsequenz. Der Widerrufsjoker greift also hier.

     

    Wir haben bei der Interessengemeinschaft Widerruf nun untersucht, inwieweit sich dieser Fehler auf andere Darlehen von Sparkassen übertragen lässt. Tatsächlich ist es so, dass im Zeitraum zwischen Mitte 2010 und Mitte 2011 die meisten Sparkassen die "Aufsichtsbehörde" in der Widerrufsbelehrung aufführen, ohne diese im Kreditvertrag zu nennen. Einige Sparkassen führen die Bafin als zuständige Aufsichtsbehörde in einem Beiblatt, dem sogenannten "Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESM)" auf. Doch dies ist unseres Erachtens nicht ausreichend, da das ESM nicht Teil des Kreditvertrags ist - der Widerrufsjoker sticht.

     

    Verbraucher, die im Zeitraum Mitte 2010 bis Mitte 2011 eine Baufinanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, sollten daher kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info prüfen lassen, ob dieser Fehler in ihren Darlehensvertrag vorliegt. Ist dies der Fall, dann haben sie sehr gute Chancen mithilfe des Widerrufsjokers aus ihren Darlehensvertrag auszusteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung zu nutzen.

     

    Falls keine Rechtsschutzversicherung greift, die die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt, bietet Ihnen die Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung, die für diese Kosten aufkommt. In diesem Fall fällt lediglich dann ein Erfolgshonorar an, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt werden konnte. Dieses Erfolgshonorar bemisst sich dabei am wirtschaftliche Erfolg, der durch den Widerrufsjoker erzielt wird. Üblich sind Erfolgshonorare zwischen 30 und 40 Prozent. Der Verbraucher hat dabei keinerlei Kostenrisiko. Denn bei dieser Prozessfinanzierung ist es ausgeschlossen, dass Kosten entstehen, ohne dass der Fall letztlich für den Verbraucher erfolgreich ist.

     

    Neben Sparkassen-Krediten können auch Darlehen anderer Banken und Versicherungen betroffen sein. Nach unseren Erkenntnissen sind unter anderem Baufinanzierungen der ING DiBa, der Signal Iduna und der Münchener Hypothekenbank (Münchener Hyp) deutlich fehlerhaft. Von daher lohnt auf jeden Fall eine kostenlose Prüfung des Widerrufsjoker unter www.widerruf.info. Näheres zur Prozessfinanzierung finden Sie unter www.widerruf.info/prozessfinanzierung.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Mit einer Prozessfinanzierung das Kostenrisiko verhindern Der Widerruf einer Baufinanzierung ("Widerrufsjoker")ist normalerweise mit Kosten für den Anwalt und evtl. auch für eine Klage verbunden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung greift, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Wenn das aber nicht der Fall ist, sollten Sie über eine Prozessfinanzierung nachdenken.