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    Mietpreisbremse  2520  1 Kommentar FDP schafft Mietpreisbremse ab

    Die FDP schafft die Mietpreisbremse ab. Kann sie das überhaupt, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt? Ja, denn die Mietpreisbremse kann nur dort umgesetzt werden, wo Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Und in NRW und Schleswig-Holstein, wo die FDP mitregiert, sollen die von den Vorgängerregierungen erlassenen Verordnungen aufgehoben werden.

    § 556d Abs. 1 BGB definiert eine "Mietobergrenze" in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Im Mietpreisbremsengesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt.

    Vorreiter NRW und Schleswig-Holstein
    Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW wird nun festgestellt: "Die Mietpreisbremse hat in Nordrhein-Westfalen ihren Zweck nicht erfüllt… Um das Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu vergrößern und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wollen wir private Investitionen wieder attraktiver machen. Dazu werden wir die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgeben." Auch in den Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein hat sich die FDP durchgesetzt. In dem Kieler Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen wird angekündigt, die Mietpreisbremse und die Kappungsverordnungsgrenze abzuschaffen.

    Nur mehr Neubau hilft
    Im Koalitionsvertrag in NRW wird richtig festgestellt: "Die wirksamste Maßnahme, um den Mietpreisanstieg unter Kontrolle zu bringen, sind Investitionen in neue Wohnraumangebote. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für Investoren zu verbessern, dass es wieder attraktiv wird, in Nordrhein-Westfalen Wohnraum zu schaffen." Konkret vorgeschlagen wird u.a.:

    • Baugenehmigungsverfahren sollen durch Einführung verbindlicher Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen deutlich beschleunigt werden.
    • Die Behörden haben künftig maximal drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit der Bauunterlagen bei Einreichung eines Bauantrages zu prüfen. Danach müssen sie dann in zwei Monaten über den Antrag entscheiden.
    • Kostentreiber durch unnötige Öko-Maßnahmen sollen beseitigt werden. So soll die erst im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung ausgesetzt und überarbeitet werden, um baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abzuschaffen. Über eine Bundesratinitiative soll versucht werden, die Energiesparverordnung 2016 zunächst für drei Jahre auszusetzen.

    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Mietpreisbremse FDP schafft Mietpreisbremse ab Die FDP schafft die Mietpreisbremse ab. Kann sie das überhaupt, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt? Ja, denn die Mietpreisbremse kann nur dort umgesetzt werden, wo Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Und in NRW und Schleswig-Holstein, wo die FDP mitregiert, sollen die von den Vorgängerregierungen erlassenen Verordnungen aufgehoben werden.

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