ROUNDUP
EZB stellt Weichen für mehr Aufsichtsrechte im Euro-Wertpapierhandel
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank (EZB) bereitet sich mit einem ersten Schritt auf den EU-Austritt der Briten (Brexit) vor: Die Zentralbank will ihre Rechte in der Aufsicht über Finanzgeschäfte, die in Euro abgewickelt werden, stärken und reagiert damit auf entsprechende Pläne der EU-Kommission.
Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 22 ihrer Statuten solle eine "effiziente und zuverlässige" Abwicklung solcher Geschäfte sichergestellt werden, teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit. Es gehe darum, dass das Eurosystem weiter die Risiken "überwachen und angehen können, die sich aus zentralen Clearingaktivitäten für die Durchführung der Geldpolitik, das Funktionieren der Zahlungssysteme und die Stabilität der Gemeinschaftswährung ergeben könnten".
Derzeit findet die billionenschwere Abwicklung von Handelsgeschäften mit Euro-Wertpapieren, das sogenannte Euro-Clearing, überwiegend in London statt. Clearing-Häuser stehen im Handel zwischen Käufer und Verkäufer und springen ein, wenn einer der Handelspartner ausfällt. Kommt der Brexit wie geplant in zwei Jahren, droht Aufsehern auf dem Kontinent ein Kontrollverlust über diesen wichtigen Markt. Seit dieser Woche verhandelt die britische Regierung mit den verbleibenden 27 Staaten der Europäischen Union über die genaue Ausgestaltung des Brexit - auch beim laufenden EU-Gipfel in Brüssel.
Zuletzt mehrten sich Forderungen, die Verrechnung von Zins- und Anleihekontrakten basierend auf Euro aus London abzuziehen. Risiken, die für Kontinentaleuropa schlagend werden könnten, müssten "auch aus Europa heraus kontrolliert werden", sagte etwa der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU).
Lesen Sie auch
Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche Pläne für eine strengere Aufsicht über das Clearing im Handel mit Finanzprodukten wie Derivaten vorgestellt, die einzelne große Akteure nach dem Brexit zum Umzug von Großbritannien in die EU zwingen könnten: Brüssel will mit Änderungen der 2012 eingeführten EU-Regeln für europäische Marktinfrastrukturen (EMIR-Verordnung) die Aufsicht über Verrechnungsstellen für Käufer und Verkäufer - sogenannte Zentrale Gegenparteien - stärken, selbst wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU haben./bgf/ben/DP/jsl