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    EANS-News  462  0 Kommentare ams AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

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    Aktienrückkauf

    Premstaetten -
    ams AG
    FN 34109 k
    ISIN AT0000A18XM4

    Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2017
    über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
    gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
    § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

    In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten, wurde am 9.
    Juni 2017 zum 11. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

    "Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG,
    auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu erwerben, wobei der Anteil
    der gemäß dieser Ermächtigung zu erwerbenden und der bereits erworbenen und von
    der ams AG noch gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10%
    begrenzt ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag
    dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 08.12.2019. Der Gegenwert (Erwerbskurs)
    je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF 1,-- nicht unterschreiten
    und den durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der voran­gegangenen
    zehn Handelstage nicht mehr als 30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien
    kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss
    des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen
    kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

    Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand weiters:
    a. eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leiten­den
    Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr
    verbundenen Unternehmens zu verwenden;
    b. eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;
    c. eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrie­ben,
    Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und
    Ausland zu verwenden;
    d. das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne
    Nenn­betrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne
    weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Auf­sichtsrat
    ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einzie­hung von
    Aktien ergeben, zu beschließen; und
    e. für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 08.06.2022, eigene Aktien gemäß §
    65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder
    auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, mit Zustim­mung
    des Aufsichtsrats zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Aus­schluss der
    allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann."

    Premstätten, im Juni 2017

    Der Vorstand



    Rückfragehinweis:
    Moritz M. Gmeiner
    Vice President Investor Relations
    Tel: +43 3136 500-31211
    Fax: +43 3136 500-931211
    Email: investor@ams.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: ams AG
    Tobelbader Strasse 30
    A-8141 Premstaetten
    Telefon: +43 3136 500-0
    FAX: +43 3136 500-931211
    Email: investor@ams.com
    WWW: www.ams.com
    ISIN: AT0000A18XM4
    Indizes:
    Börsen: SIX Swiss Exchange
    Sprache: Deutsch






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