Bauherrenversicherungen
Auf diese Versicherungen können Sie bauen!
Auch aufgrund der Niedrigzinsen erfüllen sich immer mehr Deutsche den Traum von den eigenen vier Wänden. Damit daraus kein Alptraum wird, sollten Bauherren die richtigen Versicherungen mit einplanen.
Große Pläne wie die eigenen vier Wände erfordern einiges an Absicherung. (© drubig-photo)
Der Traum vom Eigenheim wird meist über Jahre geträumt, bevor es endlich konkret wird. Vieles gilt es, im Vorfeld zu beachten. Schließlich ist der Hausbau oft das größte Projekt, das junge Paare oder Familien gemeinsam stemmen. Allein 2016 haben mehr als 400.000 Haushalte in Deutschland diesen Schritt gewagt.
Sie haben zunächst jahrelang gespart. Dann wurde es ernst. Inzwischen ist die Finanzierung bewilligt, der Bauplan fertig und die Baufirma wurde beauftragt: Es kann also endlich losgehen mit dem Baggern und Schaufeln. Doch stopp - noch nicht ganz:
Vor Baubeginn sollten sich Bauherren einige Gedanken zu Versicherungen machen. Dann können auch unglückliche Ereignisse Ihr Vorhaben in der Regel nicht mehr stoppen.
Haftpflicht für Bauherren
Vom Gesetzgeber sind für private Bauherren keinerlei Versicherungen vorgeschrieben. Doch die Haftung ist genau geregelt. Ist die Baustelle schlecht abgesichert, beschildert oder beleuchtet, dann ist der Bauherr in der Pflicht. Sie haben ihre Pflichten an den Bauleiter oder Bauunternehmer delegiert? Dennoch bleiben Sie weiterhin für die Überwachung der Baustelle verantwortlich.
Oft ist das "Risiko der Verwirklichung privater Bauvorhaben" bereits in der Privathaftpflicht mit abgedeckt. Doch hier wird meist eine vergleichsweise niedrige Bausumme veranschlagt, so dass es leicht zu einer Unterdeckung kommen kann. Vor Baubeginn ist es daher empfehlenswert, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, die in solchen Fällen einspringt. Andernfalls müssten Sie bei einem Unfall mit Personenschaden womöglich für Schadenersatzforderungen geradestehen, die Sie ruinieren könnten.
Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der jeweiligen Bausumme des Projekts. Bei einer Bausumme von 300.000 Euro und einem Beitragssatz von einem Promille ergibt sich beispielsweise eine Prämie von 300 Euro. Bei Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt der Bauherr meist die voraussichtliche Bausumme bekannt. Die Prämie wird dann nach Fertigstellung des Bauprojekts anhand der tatsächlichen Bausumme abgerechnet.