Vorstoß
2018: Aufschläge bei Online-Zahlungen fallen weg
Ab Januar 2018 dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet und in stationären Läden verlangen. Die EU-Richtlinie hatte am Freitag der Bundesrat beschlossen und nun muss sie noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die neue Richtlinie fokussiert die gängigen Zahlungsmittel wie EC-Karten oder Kreditkarten von Visa oder Mastercard. Zukünftig fallen für diese Zahlungsmittel die oftmals verlangten Aufschläge weg, z.B. wenn Verbraucher Online damit etwas bezahlen wollen. Dies gilt europaweit und sowohl bei Online-Geschäften als auch an der Ladenkasse. Bislang waren Händler in Deutschland lediglich dazu verpflichtet, dem Kunden mindestens eine kostenlose Bezahlart anzubieten.
Fest steht noch nicht, ob Händler auch für Paypal keine Extragebühren erheben dürfen. Darüber hinaus wurden Zahlungsgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im gängigen SEPA-System - SEPA-Überweisung, SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - untersagt. Zukünftig sind Anreizsysteme oder Ermäßigungen für bestimmte Zahlungsmittel unzulässig. Zu Unrecht erhobene Gebühren können von Verbrauchern zurückverlangt werden.
Ein weiterer Punkt ist das achtwöchige Erstattungsrecht bei Fehlüberweisungen. Dieses Zeitfenster steht Verbrauchern zukünftig zu, um sich Lastschriften ohne Angabe von Gründen zurückzuerstatten. Sowohl die Bank des Verbrauchers, als auch die Empfängerbank müssen den Verbraucher darin unterstützen, dass dieser sein Geld zurückerhält. Bislang war dies nur in den AGBs der Banken geregelt. Nun wird dieses Recht gesetzlich geregelt sein.
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Ferner haften Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen nur noch i.H.v. 50 Euro - anstatt wie bisher 150 Euro. Wenn einem Verbraucher die Karte entwendet wurde, dann wird er zukünftig nur noch mit 50 Euro an Schäden beteiligt.