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    Riester-Rente  488  0 Kommentare Neues Gesetz stärkt Geringverdiener

    Berlin (ots) - Die letzte Hürde ist geschafft. Am 7. Juli hat nun
    auch der Bundesrat dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz
    zugestimmt. Das Gesetz macht geförderte Altersvorsorge für
    Geringverdiener attraktiver und betrifft auch Riester. Zum einen
    steigt die jährliche Riester-Zulage. Viel wichtiger ist aber: Ab 2018
    haben Geringverdiener ihre Riester-Rente in jedem Fall zusätzlich auf
    dem Konto. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die
    Änderungen unter die Lupe genommen und zeigt, für wen sich ab sofort
    eine Riester-Rente rechnet.

    Rund 16 Millionen Riester-Verträge gibt es laut
    Bundesarbeitsministerium in Deutschland. Wer mit einer Riester-Rente
    fürs Alter vorsorgt, den unterstützt der Staat auf zwei Wegen: Durch
    jährliche Zulagen und einen Steuervorteil. Vor allem für
    Geringverdiener war Riestern in der Vergangenheit wenig attraktiv,
    weil die spätere Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet
    wurde. Die Folge: Sparer, die mühsam ein paar Euro im Monat zur Seite
    legten, hatten am Ende trotzdem nicht mehr Geld auf dem Konto. Dies
    ändert sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.

    Die Grundzulage erhöht sich auf 175 Euro

    Sparer, die 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens pro Jahr in einen
    Riester-Vertrag einbezahlen (maximal 2.100 Euro), bekommen die volle
    Zulage vom Staat. Berücksichtigen Sparer diese Unterstützung, können
    sie ihre tatsächlichen Einzahlungen entsprechend reduzieren. Daraus
    ergibt sich dann eine Förderrendite. Ab 2018 erhöht sich der Zuschuss
    vom Staat (Grundzulage) von derzeit 154 Euro auf 175 Euro. Für jedes
    Kind, das nach 2008 geboren wurde, kommen 300 Euro Kinderzulage
    hinzu. "Die Anhebung der Grundzulage nützt vor allem
    Geringverdienern, da sie von der Zulage profitieren und weniger vom
    Steuervorteil", sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlage bei
    Finanztip.

    Eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt: Ein Geringverdiener,
    der im Jahr 26.000 Euro verdient und ein Kind hat, muss durch das
    neue Gesetz 21 Euro im Jahr weniger einzahlen, um am Ende die gleiche
    Rente zu bekommen. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhöht sich die
    reine Förderrendite dadurch von 3,12 Prozent auf 3,27 Prozent pro
    Jahr. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit drei Kindern und
    einem Bruttoeinkommen von 12.000 Euro im Jahr erhöht sich die
    Förderrendite von jährlich 10,78 auf 10,94 Prozent.

    Grundsicherung: 200 Euro bleiben anrechnungsfrei

    Darüber hinaus dürfen Riester-Sparer in Zukunft bis zu 200 Euro
    pro Monat anrechnungsfrei zur staatlichen Grundsicherung behalten.
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