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    PTA-HV  622  0 Kommentare Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Ahrensburg (pta024/12.07.2017/15:00) - Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
    Ahrensburg
    ISIN: DE000A1E8G88
    Wertpapierkennnummer: A1E8G8

    Einladung
    zur ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
    Montag, dem 21. August 2017 um 10:00 Uhr
    im Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg,

    stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

    Lesen Sie auch

    I. Tagesordnung
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht des Vorstandes zum 31. Dezember 2016 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2016 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 8.863.747,36 aus. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2016 aus-gewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 8.863.747,36 wie folgt zu verwenden:
    * Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, fällig am 24. August 2017: EUR 550.873,10
    * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 8.312.874,26
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2016 amtiert hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

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