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    WDH/Rasiererkrieg  354  0 Kommentare  Gericht entscheidet im Streit um billige Ersatzklingen

    (Wiederholung: Überflüssigen Buchstaben im ersten Absatz gestrichen.)

    DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Viele Männer, die sich nass rasieren, dürften am Dienstag mit Spannung auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf warten. Denn für sie geht es um bares Geld. Das Gericht entscheidet darüber, ob der Rasierer-Hersteller Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell preisgünstige Ersatzklingen für den weit verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten Gillette herstellen und in Deutschland verkaufen dürfen.

    Der Hintergrund: Edgewell hat vor kurzem damit begonnen, Klingen, die auf den "Mach3" passen, als Eigenmarke für mehrere Handelsketten herzustellen. Dort werden sie in der Regel zu Preisen verkauft, die spürbar unter denen des Originalzubehörs liegen.

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    Der Rasierer-Hersteller Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen für den "Mach3" hatte, sieht dadurch das Angebot eines seiner Patente verletzt. Es beschreibt die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen des "Mach3" und den Griffstücken. Gillette beantragte deshalb vor dem Düsseldorfer Landgericht, dem Rivalen per einstweiliger Verfügung die Herstellung und den Verkauf der umstrittenen Klingen zu untersagen.

    Wilkinson weist den Vorwurf allerdings zurück und will die Produktion fortsetzen. Nach Einschätzung von Wilkinson ist das Patent von Gillette nichtig, weil die darin beschriebenen Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Seine Entscheidung will das Gericht um 9.00 Uhr verkünden. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte einstellen müsste, können die "Mach3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus./rea/DP/stb




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